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Tomaschek.
Die drei letzten Capitel der Summa 47, 48, 49 enthalten
die Darstellung des Rechtsganges ganz nach deutschrechtlichen
Grundsätzen, doch immer noch im engen Anschluss an
die Hostiensis. Viele Sätze bezüglich der Reinigung und Ueberführung
stimmen ganz genau mit jenen der verschiedenen Wiener
Stadtrechte, insbesondere aber mit jenen des W. N. Str. in der
uns erhaltenen Form überein. Während wir aber bei den zur
Vergleichung benützten Rechtsquellen, namentlich dem Ssp.,
dem Schsp., dem W. W. R. und dem St, L. R., ungeachtet
ihrer Aehnlichkeit im Inhalte und sogar zuweilen mehr oder
weniger im wörtlichen Ausdruck keinen äusseren Zusammenhang
anzimehmen berechtigt sind, ist die Anlehnung an den
wörtlichen Ausdruck vieler Sätze des Wiener-Neustädter
Stadtrechts selbst in Nebensachen eine so genaue, dass hier
der äussere Zusammenhang mit dieser Rechtsquelle
ausser Zweifel steht. Dies gibt uns zugleich einen wichtigen,
nicht zu verkennenden Anhaltspunkt für die Bestimmung des
ursprünglichen Entstehungsortes der Schrift.
Heimat lind Entstehnngsort des Werkes.
Obwohl sich das Werk in der äusseren Form und seinem
den fremden Rechten entnommenen Inhalte enge an die Werke
der italienischen Juristen, der Glossatoren und Postglossatoren
anschliesst, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen, dass
es von einem Deutschen in Deutschland geschrieben
worden sei. Nur ein Deutscher konnte eine so genaue Kenntniss
des deutschen Rechtes besitzen und es in so verständiger Weise
mit dem römischen Rechte verarbeiten. Dies beweist ferner die
Aufnahme deutscher Wörter in den Text, wie sie hie und da Vorkommen,
z. B. III, 47 Si quis cum hanthaft comprehenditur,
,ane hanthaft‘, II, 6 der Ausdruck anta für Ente, I, 28 ita,
quod sit expers juris, rechtloz et ereloz, III, 22 jus emphyteoticum
i. e. erhczins, III, 33 stipendiarius: Soldner, miles.
Ausserdem weist die Verbreitung der Handschriften, die
auffallende Uebereinstimmung vieler Sätze mit denen österreichischer
Rechtsaufzeichnungen auf Oesterreich als Heimat hin,
d. h. auf eines jener Länder, die später unter dem Namen