Ueber eine Summa legum incerti auctoris.
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Gedanken und grösstentheils sogar die Worte der früheren bei
allen späteren gleichförmig wieder. Nur tritt im Laufe der
Zeit zu dem alten mehr und mehr neues Materiale hinzu, so
dass die Darstellungen lawinenartig anschwellen und immer
weitläufiger, ermüdender und geschmackloser werden/ So wie
Azo an Placentinus, so schliessen sich seine Schüler enge an
ihn an, spinnen die von ihm angeregten Fragen weiter aus,
erweitern und verbreitern das von ihm behandelte Materiale.
Während Azo beispielsweise (Summa in IV. 1. Cod. S. 331) nur
eine dreifache fraus legi facta unterscheidet: de re ad rem, de
contractu ad contractum, de persona ad personam, kennt unsere
Summa III, 10 noch zwei weitere Unterscheidungen: de nomine
ad nomen, de facto ad factum. Während Jener (in II. 1. Cod.,
S. 62) pactum bloss a pace et actu, quasi pacis actus etymologisch
ableitet, fügt unsere Summa hinzu: Vel dicitur pactum
a palmarum id est manuum percussione, quia consentientes et
paciscentes palmas sibi solent percutere u. s. w.
Die Annahme, dass Azo in unserer Schrift nicht unmittelbar
benützt worden sei, wird zur Gewissheit erhoben, wenn
wir sie mit der Summa Hostiensis in quinque libros decretalium
des Heinrich von Susa, Erzbischof von Ernbrun (dominus
Ebredinensis, qui postmodum fuit cardinalis Hostiensis), des
berühmten Schülers des Azo und Lehrer des Durantis vergleichen.
Er starb um das Jahr 1281.
Dass die Hostiensis unserem Autor Vorgelegen habe und
von ihm unmittelbar benützt worden sei, lässt sich aus der
Vergleichung (ich benützte hiezu die Ausgabe vom 18. Februar
1479 ohne Angabe des Druckortes) mit Bestimmtheit behaupten;
indessen ist es zweifelhaft, ob er die Kenntniss dieser Schrift
nicht den Vorlesungen eines seiner Schüler verdankte, die
er während seines Studiums zu Bologna besuchte. Für den
grössten Theil des Werkes lässt sich die Summa Hostiensis
als die unmittelbar benutzte Quelle bezeichnen.
Er verdankt daher seine Kenntniss des römischen Rechtes vorzugsweise
der Schrift eines Decretisten. Die Benützung stellt
sich als eine Art Auszug dar, während der Gang der Darstellung
und der Inhalt grösstentheils wörtlich übereinstimmen.
Man vergleiche gleich im I. Buche unserer Summa das
c. 15 de privilegiis scriptis mit der Hostiensis 1. V, S. 72, im