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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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Toraasclie  k.

Verfasser  seinem  Werke  wörtlich  einverleibt,  ohne  jedoch  die
Quelle  zu  nennen.
Den  c.  73  und  74  des  II.  Buches  de  exceptionibus  et
beneficiis  juris  hat  offenbar  eine  kleine  Schrift  des  Jacobus
Butrigarius,  Professors  des  römischen  Rechtes  zu  Bologna,
eines  Schülers  des  Bartolus,  der  nach  Stintzing  (S.  12)  1343
starb,  als  unmittelbare  Vorlage  gedient,  die  in  dem  grossen,
zu  Venedig  1547  gedruckten  Sammelwerke  Tractatus  tractatuum
im  T.  XVI,  S.  150  u.  f.  unter  der  Ueberschrift  aufgenommen
ist:  Tractatus  singularissimus  renunciationem  juris  civilis  eximii
legum  professoris  B.  Jaco.  Butrigarii  Bononiensis,  doctoris  maximi
  nominis  ac  Bartoli  ipsius  discipuli.  Die  wörtliche  Anlehnung ­
  ist  im  Ganzen  zweifellos.  Doch  finden  sich  hie  und
da  einige  Erweiterungen.
In  einem  grossen  Tlieile  des  Werkes,  namentlich  im  II.,
noch  mehr  im  III.  Buche  de  obligationibus  tritt  uns  eine  offenbare, ­
  theilweise  bis  ins  Wörtliche  gehende  Uebereinstimmung
mit  den  Werken  des  Azo  entgegen  (ich  benützte  zur  Vergleichung ­
  die  Folioausgabe  zu  Venedig  .vom  Jahre  1572),  und
zwar  nicht  so  sehr  mit  seiner  Summa  ad  Institutiones  als  mit
seinem  weitläufigen  berühmten  Commentar  zum  Codex,  so  dass
es  beinahe  als  ein  Auszug  desselben  bezeichnet  werden  könnte.
Allerdings  fehlt  der  gelehrte  Apparat  von  Citationen,  die  weitläufige ­
  Besprechung  der  zahlreichen  von  ihm  behandelten  Controversen.
  Dagegen  ist  die  Form  der  Behandlung  der  einzelnen
Materien  dieselbe.  Dieselben  Fragen  in  derselben  Reihenfolge,
die  in  jeder  Rubrik  der  Behandlung  vorangestellt  werden,  die
Definitionen,  die  etymologischen  Ableitungen,  die  hie  und  da
citirten  Gedäcktnissverse  stimmen  wörtlich  überein.
Und  doch  lässt  sich  nicht  annehmen,  dass  Azo
von  unserem  Autor  unmittelbar  benützt  worden  sei.
Die  Doctrin  des  Azo  pflanzte  sich  in  der  Bologneser  Schule
bei  seinen  Schülern  unverändert  fort.  ,Die  Vergleichung  der
Schriften  der  Glossatoren  gibt  uns  —  wie  Fitting,  Jur.  Sehr,
des  MA.,  S.  107  sagt  —  die  beste  Anschauung  des  mittelalterlichen ­
  Verfahrens  und  der  merkwürdigen,  diesem  Zeitalter
eigenen  Beharrlichkeit  und  Stetigkeit  der  Ueberlieferung.
Nichts  darf  man  in  der  That  bei  den  mittelalterlichen  Schriftstellern ­
  weniger  suchen  als  Originalität,  vielmehr  kehren  die
            
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