Ueber eine Summa legum incerti auctoris.
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Schriften von Decretisten, die er vorzugsweise benützt hat,
namentlich die Hostiensis und Johannes Andreae, während verhältnissmässig
nur kleine Materien denen der Legisten entnommen
sind. Das Werk ist wie jede geistige Arbeit das
Product ihrer Zeit. Während aber der Schriftsteller heutzutage
bemüht ist seine Plagiate sorgfältig zu verhüllen, oder
wohl auch ehrlich seine Quelle nennt, sah die Literatur jener
Zeit nichts Unanständiges darin ganze Stücke anderwärts wörtlich
zu entlehnen, oder sich Theile aus anderen Werken ohne
Angabe der Quelle anzueignen. Dieselben Definitionen, dieselben
Beispiele, dieselbe Reihenfolge der aufgeworfenen Fragen
kehren mit denselben Worten immer wieder. Originalität der
Auffassung oder Selbstständigkeit der Behandlung sind nur
höchst ausnahmsweise zu finden. Auch in dieser Beziehung steht
unser Autor unter dem Einflüsse seiner Zeit, so wenig es sich
andererseits verkennen lässt, dass uns nicht selten ein freies Urtheil
und eine unabhängige Auffassung wohlthuencl entgegentritt.
Die c. 26 — 31 des I. Buches sind nichts Anderes als
eine mit Ausnahme -einiger unbedeutender Varianten wörtlich
übereinstimmende Reproduction der Summa de sponsalibus
et matrimoniis des Johannes Andreae super quarto libro
decretalium, und so ist auch das c. 70 desselben Buches eine
wörtliche Wiedergabe der Schrift desselben Johannis Andreae:
lectura vel summa super arboribus consanguinitatis. Johannes
Andreae (vgl. über ihn Savigny VI, 98—125; Stintzing a. a. 0.
151—186), geboren nach 1270, lehrte zu Bologna, starb 1348
an der Pest. (Zur Vergleichung benützte ich bezüglich der
ersteren Schrift den Nürnberger Druck von Hieronymus Ilöltzel
vom Jahre 1507, 15. Mai, für die zweite den des Friederieus
Creuszner de Nurimbergo vom Jahre 1477.) Hiernach ist die
m allen Handschriften in diesem Capitel öfter vorkommende
Abkürzung P. durch Petrucius aufzulösen, dem Namen des
Pedells zu Bologna, mit dem sich bekanntlich Johann Andreae
den Scherz machte die cella vacua auszufüllen. Dieses kleine,
in zahlreichen Abschriften in Deutschland verbreitete Schriftchen
war es vorzüglich, das der Annahme der römischen Computationsweise
der Verwandtennähe nach Graden gegenüber
der deutschen Zählung nach Sippen den grössten Vorschub
daselbst geleistet hat. Diese zwei Schriften hat nun unser