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Tomasche k.
eine Florentiner Handschrift herausgegeben, der er eine ausgezeichnete
und eigentümliche Stellung in der mittelalterlichen
Literatur des römischen Rechtes zuweist, indem dieser zwar
nicht die systematische, also von der blossen Erläuterung der
Rechtsquellen sich emancipirende Behandlung des gesummten
Privatrechtsstoffes, wohl aber die Darstellung desselben nach
einem eigenen System unbekannt geblieben sei (S. XXIX). Er
bemüht sich nun, nachzuweisen, dass dieses Werk, das er in
den Anfang des XIII. Jahrhunderts setzt, in der That ein
System des gesummten Privatrechtes und insoferne in der Behandlung
und Anordnung des Stoffes nicht allein der erste,
sondern auch auf Jahrhunderte hinaus der einzige Versuch
zu einer von dem System der Quellen sich emancipirenden
Darstellung des römischen Rechtes geblieben sei.
In gleichem, wenn nicht vielleicht in höherem Grade lässt
sich dies von unserer, in ihrer Abfassung etwa ein Jahrhundert
späteren Summa legum behaupten. Zwar findet sich auch hier
wie im Florentiner Rechtsbuch das System der Institutionen personae,
res, actiones der Eintheilung in drei Bücher zu Grunde
gelegt, und es hat unverkennbar dem Verfasser auch hier die
Reihenfolge der Titel in jenen wenigstens im Allgemeinen zum
Vorbild gedient. Nirgends jedoch bindet sich die Behandlung
des Stoffes strenge an die Legalordnung. Materien, die in den
Rechtsquellen nicht behandelt werden, finden hier eine ausführliche,
mit dem dem Verfasser vorschwebenden Plane im organischen
Zusammenhänge stehende Behandlung. Andere in den
Quellen vorkommende Titel werden ganz übergangen oder an
anderen Orten dem Plane gemäss behandelt. An vielen Orten
ist der Verfasser bemüht, den äusseren Zusammenhang der behandelten
Materien durch Nach Weisung ihrer inneren Verbindung
zu rechtfertigen.
Nachstehende Uebersicht möge dazu dienen, den Inhalt
des Werkes, die Reihenfolge der Materien, sowie auch das System
des Verfassers zur Anschauung zu bringen, indem die im Werke
selbst hervortretenden Verbindungsfäden der einzelnen Materien
besonders hervorgehoben werden. Das ganze Werk ist in drei
Bücher eingetheilt, in welchen die einzelnen Abschnitte ursprünglich
nur durch kurze Ueberschriften (rubricae) bezeichnet,
später jedoch durch fortlaufend gezählte Capitel unterschieden