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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

lieber  eine  Summa  legum  incerti  auctoris.

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präcis.  Er  vermeidet  überflüssige  Wiederholungen  und  unnütze
Abschweifungen,  begnügt  sich  mit  einer  kurzen  Verweisung
auf  bereits  Gesagtes  und  damit,  die  Fragen,  die  sich  allenfalls
zu  einer  Materie  aufwerfen  Hessen,  einfach  zu  pointiren.  Offenbar ­
  hat  er  sich  hierin  jene  kleinen  monographischen  Arbeiten
(summulae)  des  Johannes  Andreae  und  Anderer  zum  Vorbild
genommen,  und  diese  Schriften  verdanken  gerade  dieser  Eigenschaft ­
  ihre  grosse  Verbreitung.  Rubriken  und  Rubricellen
geben  den  Inhalt  der  Abschnitte  kurz  an.  Im  Anfänge  werden
die  zu  beantwortenden  Fragen  kurz  präcisirt  und  sodann  der
Reihe  nach  beantwortet.  Voran  steht  in  der  Regel  die  Definition, ­
  die  nicht  selten  durch  etymologische  Ableitung  gewonnen
wird.  Ganz  besonders  tritt  die  Vorliebe  für  Gedächtnissverse
hervor,  wie  es  auch  bei  seinen  Vorbildern  der  Fall  war,  und
die  topische  Anordnung  des  Stoffes  im  Anschluss  an  solche.
Die  Schrift  steht  in  der  äusseren  Form  ganz  unter  dem  Einflüsse ­
  der  scholastischen  Methode  mit  ihren  Definitionen,  Divisionen ­
  und  Subdivisionen,  die  die  Literatur  des  Mittelalters  beherrscht. ­

Ist  nun  die  massvolle  Selbstbeherrschung,  die  sich  der
Autor  in  Beziehung  auf  seine  äussere  Form  auferlegt,  ein  unbestreitbarer ­
  Vorzug  des  Werkes,  so  ist  noch  ein  viel  grösseres
Gewicht  auf  sein  unverkennbares  Streben  zu  legen,  sein  Werk
zu  einem  innerlich  und  organisch  zusammenhängenden  zu  gestalten, ­
  auf  das  Streben  nach  einer  selbstständigen,  von
der  Reihenfolge  der  Quellen  unabhängigen  systematischen
Darstellung.  In  dieser  Beziehung  kann  man  sein  Werk  mit
vollem  Rechte  als  einen  beachtungswerthen  Ansatz  zu  einem
System  des  Rechtes  und  insbesondere  des  Privatrechtes  bezeichnen, ­
  soweit  die  Zeit,  in  der  der  Verfasser  lebte,  einem
solchen  Streben  überhaupt  günstig  war.  Ist  es  ja  doch  erst
ein  Verdienst  unserer  Zeit,  diese  Seite  des  Rechtes,  die  organische ­
  und  systematische,  in  ihrer  Bedeutung  zur  vollen  Geltung
und  Anerkennung  gebracht  zu  haben.  Es  wäre  wohl  unbillig,
in  dieser  Beziehung  den  Massstab  unserer  Tage  an  diese  Schrift
anlegen  zu  wollen.
In  neuester  Zeit  (1882)  hat,  wie  bereits  erwähnt,  Dr.  Max
Gonrat  (Cohn)  unter  dem  Titel:  ,Das  Florentiner  Rechtsbuch,
ein  System  des  römischen  Privatrechtes  aus  der  Glossatorenzeifl
            
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