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T omas cliek.
bei dem beneficium der Scholaren an die Stelle von Bologna
die Schule zu Ofen gesetzt wird: Es ist auch ein hulff, die geburtt
den schillern: wann der sclmler, welcher zu Ofen wanet,
ist vnderwurffen dem gemainen rechten des richters zw Ofen,
darumb das er wanung hett zu Ofen. Aber vmb die freyhaitt
mag er sich absodern vnd sagen, das er welle vor seinem
richter beklagt werden, vnd mag sich der hulff verzeyen. Im
Ganzen und Grossen schliesst sich diese Uebersetzung und
wohl auch so ihre lateinische Vorlage an den Text der Handschrift
II an, auch die Capiteleintheiluug und ihre Ueberschriften
sind genau dieselben. Nur in einzelnen Ausdrücken folgt sie
der Handschrift I. Die technisch-juristischen lateinischen Ausdrücke
sind in der Regel durch entsprechende deutsche übersetzt,
nur hie und da ist der lateinische Ausdruck beibehalten.
Die in der Summa so zahlreich vorkommenden Gedächtnissverse
sind durchgängig in lateinischer Sprache aufgenommen.
Die Herausgeber des Ofner Stadtrechtes fahren am angegebenen
Orte fort: ,Eine deutsche Uebersetzung dieses durchaus
lateinischen Rechtsbuches aus dem XVI. Jahrhundert (wohl
schon aus dem XV.) hat Herr von Ballus der Bibliothek des
evangelischen Lyceums in Pressburg geschenkt (daher die Benennung
Codex Ballusianus). Das Ganze ist ein Gemisch von
Natur- (sic), Röm. und Kanon. Recht und steht mit dem ungrischen
Recht in keiner anderen Verbindung, als dass es am
Ende auf fünf Blättern die vom Tavernicus Johann Tlitiz von
Läk redigirten Tavernicalartikel als Anhang enthält —- ein
Zeichen, dass es in Ungarn irgend einen Gebrauch
hatte. Gewiss hat Werbewcz, dessen Gelehrsamkeit mit Rücksicht
auf die damalige Zeit alle Achtung- verdient, bei der
Ausarbeitung seines Tripartitums solche Rechtsbücher nicht
unbenützt gelassen. Eine darauf sich beziehende Untersuchung
hätte mehr als einen blos literarischen WerthJ
Zweck, Form und Inhalt der Darstellung.
Der Verfasser beginnt sein Werk mit den Worten:
Propter paternalem amorem, quem ad filios meos dilectos
habeo, ag-gressus sum ex parvitate mei ingenii multis vigiliis