lieber eine Summa legum incerfci auctoris.
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sich daher auch ohne Einsicht in diese Handschrift mit Zuverlässigkeit
annehmen, dass ihr Text zu den anderen Handschriften
in demselben Verhältnisse stand wie der der deutschen
Uebersetzung.
IV. Deutsche Handschrift der evangelischen Lyceumsbibliothek
zu Pressburg.
Hie Beschreibung dieser mir längere Zeit freundlichst zur
Benützung überlassenen Handschrift ist folgende:
Diese, von dem Geschenkgeber Codex Ballusianus genannt,
ist ein ziemlich dicker Papiercodex in Grossquart aus dem
Ende des XV. oder Anfang des XVI. Jahrhunderts, in dicke,
mit gepresstem Schweinsleder überzogene Holzdeckel gebunden
(Signatur: Jus. germ. Ms. am Rücken). Nach einem leeren
Blatt folgt die deutsche Uebersetzung der Summa, durchgängig
geschrieben, mit breiten Rändern. Die Aufschriften der Capitel
sind schwarz und grösser geschrieben. Die Schrift ist ziemlich
leserlich und ohne Ausbesserungen und Glossen. Die Blätter
(im Ganzen 106) sind nicht foliirt. Dann folgt auf vier Blättern
das Schlusswort und das Register, darauf eine Aufzeichnung
der ungarischen Tavernicalartikel unter König Sigmund: Es
wirtt gefragt in welchenn massen u. s. w. Item zum ersten etc.,
achtzehn Artikel auf zwei Blättern. Sodann abermals auf zwei
Blättern Die Ordnung der artikel der syben freyen stette u. s. w.
Ferner auf einem dritten Blatt Die hernach geschriben artikelnn
werden begriffen jn etlichen freyheitlicken brieffen des allerdurchleuchtigisten
fuersten vnd kern Wladislai von gotes gnad
zu Hungern, Bekern etc. Kunigs jn dem Jare von cristi gebürt
1499 vber die freyungen vnd gewonhaiten des stul maysters
Tawernicorum vnd der syben freyen steten jn gerichten vnd
auch appellationen gehalten zu werden von seiner Mtt gnediglich
verlihen. Auf zwei Blättern folgen sodann die Artikel.
Hierauf noch 53 leere Blätter.
Dass man es hier mit einer deutschen Uebersetzung der
Summa zu thun habe und nicht etwa mit dem ursprünglich
deutsch abgefassten Originale, kann keinem Zweifel unterliegen.
Dass sie in Ungarn wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des
XV. Jahrhunderts gemacht wurde, geht aus II, 74 hervor, wo
Sitzungsbei - . d. pliil.-hist. CI. CV. Bd. II. Hft. 17