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Tomaschek.
Indessen fehlt es auch in der Handschrift II nicht an
Flüchtigkeiten und Nachlässigkeiten, auch nicht an offenbaren
Missverständnissen. In einigen nicht unwesentlichen Punkten
steht die Handschrift I dem Originale viel näher, und auch die
deutsche Uebersetzung, obwohl im Allgemeinen dem Texte der
Handschrift II folgend, scldiesst sich hie und da an jene an.
III. Lateinische Handschrift zu Pressburg.
Diese Handschrift ist gegenwärtig verschollen. In der
von Michnay und Lichner im Jahre 1845 erschienenen Ausgabe
des Ofner Stadthuches findet sich S. XIII, Nota 7 folgende
Bemerkung: ,l)ass in jener Zeit (der Entstehungszeit des Stadthuches)
verschiedene Rechtsbücher in Ungarn zur Belehrung
und wohl auch zur gelegentlichen Rechtsprechung im Gebrauch
waren, lässt sich hinlänglich erweisen. Selbst derartige Handschriften
kommen hie und da vor. Herr von Gyurikovits besitzt
einen sehr nett geschriebenen und bis auf den Einband
wohlerhaltenen Rechtscodex mit den Schlussworten: Hic legalium
constitutionem über anno Christi 1489 feliciter consummatus
jure optimo veraque possessione attinet honorabili atque consulto
viro domino Nycolao Ebendorffer suisque filiis. Der Anfang
lautet: Propter paternalem amorem, quem etc.“
Airs diesen Anfangsworten geht die Identität dieses Codex
mit unserer Summa unzweifelhaft hervor. Nach meinen eingeholten
Erkundigungen starb Herr von Gyurikovits, Magistratsrath
in Pressburg, schon im Jahre 1848 mit Hinterlassung
vieler Kinder, die in alle Welt zerstreut und ganz herabgekommen
sind. Seine Bücher und Manuscripte wurden an unbekannte
Leute verkauft. Der Ort, wo sich die Handschrift
befindet, lässt sich heutzutage nicht mehr eruiren. Indessen ist
ihr Verlust nach der Versicherung des gegenwärtig noch in
Pressburg als professor emeritus lebenden Mitherausgebers des
Ofner Stadtbuches Lichner nicht allzusehr zu beklagen. Er
hat sie nämlich seinerzeit eingehend mit der deutschen Handschrift
der Summa verglichen und gefunden, dass sie mit ihr
in allen Einzelnlieiten auf das Genaueste übereinstimmt und
sich diese an den Text des lateinischen Codex mit einer an
Aengstlichkeit grenzenden Treue angeschlossen hat. Es lässt