Ueber eine Summa legum incerti auctoris.
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und den übrigen Handschriften ergibt, ausserdem viele Schreibfehler
und offenbare Missverständnisse des Textes, die auf der
mangelhaften juristischen Bildung und der unvollkommenen
Kenntniss der lateinischen Sprache des Abschreibers beruhen.
Im Ganzen steht diese Handschrift, obwohl aus einer früheren
Zeit stammend, an Vollständigkeit und Genauigkeit der Olmützer
und, wie es scheint, auch der lateinischen Pressburger nach,
so dass sich der vollständige Text des Originales nur durch
Ergänzung aus den anderen Handschriften gewinnen lässt.
Dessenungeachtet ist sie auch zu diesem Zwecke nicht werthlos.
Die Vergleichung der Stellen, wo die Institutionen, die
Summa des Johannes Andreae und andere Quellen benützt
sind, zeigt, dass sich dieser Text näher an die unmittelbaren
Vorlagen, die der Autor vor sich hatte, anschliesst,
während die anderen Texte uns bereits abweichende Varianten
und Ausdrücke überliefern. Gerade in einigen wichtigeren
Punkten ist die Lesart dieser Handschrift der der übrigen entschieden
vorzuziehen. Ebenso zeigt auch die Eintheilung in
nichtnummerirte Abschnitte mit Ueberschriften (rubricae) gegenüber
der Capiteleintheilung der anderen Handschriften, wie sich
erstere auch in der in reichem Masse vom Verfasser benützten
Summa Hostiensis findet, dass dieser Teyt dem ursprünglichen
Originale noch näher steht als der der anderen Handschriften,
in denen sich bereits hie und da der verändernde Einfluss
späterer Benutzer und Abschreiber in der Wahl anderer Worte
und Ausdrücke bemerkbar macht. Eine vollständige Ausgabe
müsste daher auf den Text dieser Handschrift, so häufig er
auch aus den anderen Handschriften ergänzt werden muss, zur
Rectificirung der ursprünglichen Gestaltung der Originalabfassung
nicht selten Rücksicht nehmen.
II. Lateinische Handschrift der Olmützer Universitätsbibliothek.
Die nähere Beschreibung dieses Codex mit der Signatur
II. 20, saec. XV, der verschiedene Stücke neben dieser Summa
in sich vereinigt, findet sich im Archive für ältere Geschichtskunde
von Pertz, Bd. VI, S. 671 bei Wattenbach: Reise in
Oesterreich. (In dem von W. dazu angelegten Register ist bei