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To raasclielc.
Die Handschriften und ihr Yerliältniss zu einander.
I. Lateinische Handschrift der kaiserlichen Hofbibliothek
in Wien.
In derselben Papierhandschrift der Wiener Hofbibliothek
Nr. 4477, saec. XV, die Schuster bei der Herausgabe des
Wiener Stadt- oder Weichbildrechtes benützt hat (nähere Beschreibung
daselbst S. 1, Hofmann CLXXVIII, Denis: Man.
Theol. Bibi. Palat. Vindob. II., nr. DCCLYII), findet sich auch
nach einer Summa poenitentiarum und nach dem Stadtrechtsbuch,
Bl. 107—164 inch, ein lateinisches Rechtsbuch, mit den
Worten beginnend: Propter paternalem amorem etc. Die Schriftzüge
weisen auf das Ende des XIV. oder den Anfang des
XV. Jahrhunderts hin. Da aber unmittelbar darauf eine Prophezeiung
für das Jahr 1401 folgt, die durch die Ereignisse
dieses Jahres als bedeutungslos widerlegt wurde, so glaube ich,
dass die Niederschrift ungefähr um das Jahr 1400 erfolgte.
Ihre äussere Verbindung mit dem Wiener Stadtrechtsbuch lässt
darauf schliessen, dass man die Schrift in Wien kannte, und
sie daselbst verbreitet war. Denis sagt in seiner Beschreibung
der Handschrift, alle seine Mühe, den Autor dieser Summa zu
eruiren, sei fruchtlos gewesen. Doch habe er bei Panzirol. de
Claris Leg. Interpr. II, c. 18 gefunden, dass Rogerius im
XII. Jahrhundert der Erste eine Summa juris geschrieben, und
dass sie den Umfang von zwanzig Bogen nicht überschritten
habe, was ungefähr dem Umfang dieser Summa entspreche
(sic). Er schliesst sodann aus der Stelle über die Scholaren
zu Bologna, dass sie ursprünglich in Italien geschrieben, von
da aber ab homine nostrate hieker (nach Wien) gebracht
worden sei, wofür einzelne im Texte vorkommende deutsche
AVorte sprechen.
Der Text ist durchgängig halbbrüchig in zwei Columnen
geschrieben, die Ueberschriften (rubricae) mit rother Tinte,
aber nicht nummerirt. Ein Register fehlt.
Dass diese Aufzeichnung eine blosse Abschrift war und
wahrscheinlich ebenfalls eine Abschrift, nicht die Originalschrift
des Verfassers zur A^orlage hatte, beweisen einerseits ihre Unvollständigkeit,
die sich aus der A^ergleichung mit der Olmittzer