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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 105. Band, (Jahrgang 1844)

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To  raasclielc.

Die  Handschriften  und  ihr  Yerliältniss  zu  einander.
I.  Lateinische  Handschrift  der  kaiserlichen  Hofbibliothek
in  Wien.
In  derselben  Papierhandschrift  der  Wiener  Hofbibliothek
Nr.  4477,  saec.  XV,  die  Schuster  bei  der  Herausgabe  des
Wiener  Stadt-  oder  Weichbildrechtes  benützt  hat  (nähere  Beschreibung ­
  daselbst  S.  1,  Hofmann  CLXXVIII,  Denis:  Man.
Theol.  Bibi.  Palat.  Vindob.  II.,  nr.  DCCLYII),  findet  sich  auch
nach  einer  Summa  poenitentiarum  und  nach  dem  Stadtrechtsbuch, ­
  Bl.  107—164  inch,  ein  lateinisches  Rechtsbuch,  mit  den
Worten  beginnend:  Propter  paternalem  amorem  etc.  Die  Schriftzüge ­
  weisen  auf  das  Ende  des  XIV.  oder  den  Anfang  des
XV.  Jahrhunderts  hin.  Da  aber  unmittelbar  darauf  eine  Prophezeiung ­
  für  das  Jahr  1401  folgt,  die  durch  die  Ereignisse
dieses  Jahres  als  bedeutungslos  widerlegt  wurde,  so  glaube  ich,
dass  die  Niederschrift  ungefähr  um  das  Jahr  1400  erfolgte.
Ihre  äussere  Verbindung  mit  dem  Wiener  Stadtrechtsbuch  lässt
darauf  schliessen,  dass  man  die  Schrift  in  Wien  kannte,  und
sie  daselbst  verbreitet  war.  Denis  sagt  in  seiner  Beschreibung
der  Handschrift,  alle  seine  Mühe,  den  Autor  dieser  Summa  zu
eruiren,  sei  fruchtlos  gewesen.  Doch  habe  er  bei  Panzirol.  de
Claris  Leg.  Interpr.  II,  c.  18  gefunden,  dass  Rogerius  im
XII.  Jahrhundert  der  Erste  eine  Summa  juris  geschrieben,  und
dass  sie  den  Umfang  von  zwanzig  Bogen  nicht  überschritten
habe,  was  ungefähr  dem  Umfang  dieser  Summa  entspreche
(sic).  Er  schliesst  sodann  aus  der  Stelle  über  die  Scholaren
zu  Bologna,  dass  sie  ursprünglich  in  Italien  geschrieben,  von
da  aber  ab  homine  nostrate  hieker  (nach  Wien)  gebracht
worden  sei,  wofür  einzelne  im  Texte  vorkommende  deutsche
AVorte  sprechen.
Der  Text  ist  durchgängig  halbbrüchig  in  zwei  Columnen
geschrieben,  die  Ueberschriften  (rubricae)  mit  rother  Tinte,
aber  nicht  nummerirt.  Ein  Register  fehlt.
Dass  diese  Aufzeichnung  eine  blosse  Abschrift  war  und
wahrscheinlich  ebenfalls  eine  Abschrift,  nicht  die  Originalschrift
des  Verfassers  zur  A^orlage  hatte,  beweisen  einerseits  ihre  Unvollständigkeit, ­
  die  sich  aus  der  A^ergleichung  mit  der  Olmittzer
            
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