lieber Hume's empirische Begründung der Moral.
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teren in ihm zum ethischen Dogmatismus gestaltete, soll an
dieser Stelle erörtert werden.
Wie die Sophisten im Alterthum, so haben im Beginne
der neueren Philosophie der Franzose Montaigne und der Eng
länder Mandeville den Zweifel, welcher für sie nicht wie für
Descartes den Anfang, sondern das Ende aller Philosophie be
deutete, auch auf das ethische Gebiet ausgedehnt. Beide waren
darüber einig, dass die Begriffe von Recht und Unrecht, Gut
und Böse nach Zeit und Umständen verschieden und ebenso
wie'Sitten und Gebräuche, sei es von den Gewohnheiten, sei
es von der positiven Gesetzgebung der Länder und Völker,
abhängig seien. Dieselben stellten in ihren Augen ebenso
vielerlei ethische, als die gleichzeitig neben einander bestehen
den Kirchen und Confessionen religiöse Glaubensbekenntnisse
dar, deren jedes ebenso wie das Glaubensbekenntniss einer
Confession unter deren Bekennern, so unter den Einwohnern
des Landes, aus dessen Gewohnheiten, oder unter den Bürgern
des Staates, aus dessen Gesetzgebung dasselbe entsprungen ist,
Ansehen und Wirksamkeit geniesst, für die Angehörigen an
derer Länder und Staaten aber ebenso wenig wie das Glau
bensbekenntniss der einen für die Bekenner einer anderen
Confession verpflichtend ist. Der ethische Indifferentismus,
der sich in dem Grundsatz: ,ländlich, sittlich* ausprägte, ging
dem religiösen, der sich in der politischen Maxime: ,Cuius
regio, eius religio* verkörperte, zur Seite; wie der erste die
Leugnung einer allgemein gütigen ethischen, so enthielt der
letztere eine solche einer allgemein gütigen religiösen Wahrheit.
Beide stimmten darin überein, dass einerseits die Bestimmungen
über dasjenige, was erlaubt oder unerlaubt, löblich oder schänd
lich, andererseits, was in religiöser Beziehung wahr oder falsch,
Menschenwerk sei und demnach, wie jedes solche, der Ver
änderung nach Ort Zeit und nationaler Anlage unterliege.
Dieselben setzten wie an die Stelle einer Universalkirche die
Landeskirche, so an die Stelle der universellen Moral gleichsam
eine Landesmoral und Hessen sich durch den Umstand, dass
der Inhalt der einzelnen landeskirchlichen Bekenntnisse unter
sich im Widerspruch stand, ebenso wenig wie durch den ana
logen, dass der Inhalt der einzelnen landesüblichen Codices sich
unter einander ausschloss, in ihrer gleichzeitigen Anerkennung