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Goraperz. Herodotcisclie Studien II.
Friedenszeit auszulöschen pflegt, und dass der Kriegszustand stets als eine
zeitweilige Unterbrechung der normalen Friedensbeziehungen gegolten
hat. Zu
IX, 83 endlich genügt es glücklicherweise, auf Kriiger zu verweisen,
mit dessen Verwerfungsurtheil ich vollständig übereinstimme. Stein’s An
nahme, dass der nichtssagende Notizenkram, der dieses Capitel ausfüllt, ,nicht
bei der ersten Verfassung geschrieben* sei, erscheint diesmal wie immer als
ein ebenso beweisloser wie unzulänglicher Nothbehelf. Kann jener Klein
kram überhaupt von Herodot seihst herrühren, so mag er ihn ganz ebenso
wohl sogleich in den Text, als vorerst an den Rand geschrieben haben (wenn
letzteres Stein’s Meinung ist); ja in solchem Falle wäre, wie wir schon ein
mal bemerken mussten, eine nachträgliche Ausmerzung weit eher zu erwarten
als eine nachträgliche Hinzufügung. So darf man denn dieser ganzen, so
unbegründeten als unergiebigen, kein Problem lösenden oder auch nur ver
einfachenden, Schwierigkeiten nicht hinwegräumendeu, sondern häufenden Hy
pothese gegenüber wohl an den alten Grundsatz der Scholastiker erinnern:
ontia non sunt multiplicanda praeter necessitatem.
Nachtrag,
Zu VIII, 79, 15: So lange nicht Jemand den Beweis liefert, dass xottpo;
in alter Sprache genau so viel wie ypovo; bedeutet, wird man statt h te to>
aXXco xaipoi zu lesen haben: h tl mo aXXto zatpw.
Hätte ich rechtzeitig bemerkt, dass Stein in der letzten Auflage des
zweiten Heftes seiner comment. Ausgabe (1881) den S. 535 besprochenen
Aenderungsvorschlag zu II, 65, 17 fallen gelassen hat, so wären meine hierauf
bezüglichen Bemerkungen natürlich unterblieben. Ein gleichartiges Versehen
hat es verschuldet, dass meine Aeusserung (S. 538) über Krüger’s Anmerkung
zu II, 84 fin. nicht einigermassen modificirt und jene über seine Erklärung
von II, 86, 8—9 nicht getilgt worden ist.