der G esammt-Akademie,
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Dieser Antrag wurde mit einstimmigem ßeifalle vernommen und
beschlossen, in dem Verkehre der Akademie als Körperschaft die
gerügten Titulaturen nicht mehr zu gehrauchen; zugleich wurde der
Wunsch laut, dass die Herren Akademiker auch in ihrer Privat-
correspondenz sich derselben enthalten und auf Nachahmung dieses
Verfahrens hinwirken mögen.
Das wirkliche Mitglied der kaiserlichen Akademie der Wissen
schaften, Herr Bergrath Ilaidinger stellte in der Gesammtsitzung
am 13. Mai 1. J. den Antrag, die Akademie möge sich mit einer Re
form ihrer Einrichtungen beschäftigen. Er leitete seinen Vorschlag
mit nachstehendem Vortrage ein:
„Der Fortschritt der Zeit ist auch in dem Entwickelungsgange
der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften sichtbar gewesen.
Nichtmitglieder werden bereits zu den wissenschaftlichen Sitzungen
zugelassen. Durch den Beginn der Herausgabe der Sitzungsberichte
ist die Verbindung mit der wissenschaftlichen Welt eröffnet. So
manche Verbesserungen erscheinen aber heute noch wünschens-
werth, um das schöne Institut von jenem Geiste der Arbeit und des
Vertrauens, aber auch der Verantwortlichkeit durchdrungen zu sehen,
gegen den man sich nun nicht mehr verschliessen darf.”
„Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften erhielt ihre Ge
schäftsordnung, aber auch schon ihre Statuten, welchen jene ange
schmiegt werden musste, unter dem Grundsätze der Censur und
Controle. Ein unnöthig hemmender Geschäftsgang wird dadurch
herbeigeführt. Wenn auch in der Praxis schon manche störende
Elemente beseitigt wurden, so fehlt doch auch die Anerkennung der
Notliwendigkeit solcher Abweichungen, und die gerade unumwun
dene Aussprache dessen, was uns erforderlich ist.”
„Aber die ursprünglichen Statuten selbst zeigen uns im §. 6
den gesetzlichen Weg, Wünsche und Bitten Seiner Majestät
unserem allergnädigsten und gütigsten Monarchen, in
Unterthänigkeit darbringen zu können, nämlich durch Seine k. k.
Hoheit unsern durchlauchtigsten Herrn Curator.”
„Ich bitte die kaiserliche Akademie der Wissenschaften, gütigst
in Erwägung ziehen zu wollen, ob es nicht zeitgemäss wäre, eine
Commission zu ernennen, um die Grundsätze zu besprechen, welche