Explosion der Locomotive „Jason”.
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Fragt man nun um die wahrscheinliche Ursache dieser so
heftigen Explosion, sucht man herauszubringen, wie und auf welche
Weise der Dampfdruck so ausserordentlich über sein normales Mass
konnte gesteigert worden sein; so muss man, leider! gestehen,
dass sich auch liier wieder, wie bei allen solchen Ereignissen, wobei
diejenigen, welche allenfalls einen näheren Aufschluss darüber geben
könnten, dabei mit zu Grunde gehen, nur Vermuthungen aussprechen
lassen, wofür es keine positiven Beweise gibt. In dem
vorliegenden Falle bleibt daher nichts anderes übrig, als Hypothesen
aufzustellen und mit Berücksichtigung aller authentischen
Aussagen und beglaubigten Umstände auf wissenschaftlichem Wege
zu untersuchen, welche davon die grössere Wahrscheinlichkeit für
sich habe.
Ich will nun im Nachstehendenversuchen, zwei Hypothesen
aufzustellen und hinsichtlich ihrer grossem oder geringem Wahrscheinlichkeit
mit einander zu vergleichen.
Die erste Hypothese besteht in der Annahme, dass sich im
Kessel Knallgas gebildet und entweder durch einen elektrischen
Funken oder an einem glühenden Bestandtheile des Kessels entzündet
habe; die zweite Hypothese dagegen darin, dass das Wasser mit
einem Theile des glühend gewordenen Kessels in Berührung gekommen
und sich dadurch plötzlich eine solche Quantität von sehr
hoch gespannten Dämpfen entwickelt habe, dass lediglich dadurch
diese Kesselexplosion bewirkt wurde.
Wie man sieht, so gründen sich beide diese Hypothesen auf die
Voraussetzung, dass ein Tlieil der Kesselfläche oder der Feuerrohre
vor der Explosion glühend geworden sei, weil nur dadurch überhaupt
die zur Bildung von Knallgas nothwendige Wasserzersetzung möglich,
wenn auch desshalb noch nicht wahrscheinlich war.
Damit aber dieser anomale und für jeden Dampfkessel so höchst
gefährliche Zustand eintreten kann, muss entweder der Wasserstand
im Kessel unter die Feuerlinie herabsinken, oder es muss sich bei
hinlänglichem Wasservorrathe ein Theil der Kesselwand mit einer
Schichte von sogenanntem Wasser- oder -Kesselsteine dergestalt
belegt oder incrustirt haben, dass das anliegende Wasser die Metallfläche
nicht mehr gehörig abkühlen und gegen das Glühendwerden
schützen kann; ausserdem muss, nachdem dieses eingetreten, diese
steinartige Kruste aus irgend einer Veranlassung abspringen. und