der Uagerechnung.
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der Linie übernimmt, während der andere eine reine Zahl verbleibt;
und man erhält hierdurch f (tt) - " r = /(— n.r ii). Wird hier nach
III. f (n:) r —f (r k~), und dann noch der Allgemeinheit von r wegen,
r k — 0 gesetzt, so hat man vollends IV. /’(9) _1 ‘ = f{— n 6), wie
behauptet worden. Hieraus ergibt sich sogleich für den speciellen
Fall n — t, die Identität f(—0) = /'(0)~ 1 ; also auch die weitere
Gleichung/■(—0)"=/‘(6)~ n = f(—n 6), wodurch die Gültigkeit
des Gesetzes II. auch auf negative Werthe der Lagegrösse 0 selbst,
ausgedehnt ist.
§. 8. Weil nun der Exponent in IV. schon negativ erscheint,
also hierdurch schon factisch darstellt, dass es ihm nicht unmöglich
war, sich mit einer Linie, die verschiedener Lagen fähig ist, zu verbinden
und sodann unter Verlassen der absoluten Lage negativ zu
werden, so drängt sich die Frage auf: soll wohl die Lage f (n - ),
oder allgemein f [(2/i -t- l)s] die einzige sein, in die er ausser der
absoluten einzutreten fähig ist, oder mögen auch die übrigen ihm Vorbehalten
sein? Unter den übrigen würde auch die orthogonale /(i)
begriffen sein müssen, sowie auch die anderen abgewichenen, wie
sie vorhin die Ebene ergab. Die Frage also ist, wird die Gleichung
II. auch für sogenannte imaginäre oder wie sonst immer abgewiehene
Exponenten gültig sein ? Ich gehe hier von der Gleichung
IV. aus, als in welcher der negative Exponent der Allgemeinheit
wegen — n — nf[(2h 1) tt | gesetzt werden muss, worin h mit
gleichem Rechte jede Zahl von 0 bis oo bedeuten kann. Nach der
Gleichung III. war offenbar f [(2 h + 1)tt]= /'j -' 1 ' ^ j; mithin
muss auch /‘[(2/t + 1) tt] = f |X 2h + F> K j“ r j c htig sein und
bleiben, mag u was immer für ein absoluter Zahlwerth sein. Man
hat also —n — n f^^ ^ ^ n -j für alle speciellen Fälle des Zaldwerthes
u, seihst in dem Fall, wenn u anfängt unendlich gross zu
werden. Ist u vollends unendlich gross, so wird die Grundgrösse der
Lage hier, nämlich 2 h J~ n = 2h J~ 1 re nicht geradezu sehr klein,
weil h ebenfalls die Befugniss hat, sehr gross zu sein; auf jeden
Fall aber wird dieselbe unbestimmt, weil selbst bei feststehendem
u, die Zahl li simultan unendlich viele Werthe hat. Man wird also