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Full text : Sitzungsberichte der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften Sitzungsberichte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 11. Band, (Jahrgang 1853)

Über  Sacharometer.

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ist  die  Temperatur  der  Flüssigkeiten  wohl  zu  berücksichtigen  und
bei  etwa  eintretenden  Verschiedenheiten  derselben,  immer  eine
Reduction  auf  das  Normale  vorzunehmen.  Wäre  zu  dieser  Prüfung
kein  Normalsacharometer  gegeben,  so  hätten  als  Probeflüssigkeiten
einerseits  reines  destillirtes  Wasser,  anderseits  zwei  zuckerhaltige
Flüssigkeiten  jedoch  von  genau  bekanntem  Procentgehalte  zu  dienen,
welche  man  dadurch  bereitet,  dass  man  reinen  Candiszucker  pulvert,
bei  100°  C.  trocknet,  und  dann  durch  Abwägen  der  entsprechenden
Mengen  vom  getrockneten  Zucker  und  Wasser  die  gewünschten
Probelösungen  macht.
6.  Man  hat  sich  zu  überzeugen  oh  das  Gewicht  des  Instrumentes
an  der  Scale  richtig  angegeben  ist,  was  durch  directes  Abwägen
geschieht;  die  grössten,  noch  zu  duldenden  Unterschiede  dürfen  0-5
Wiener  Grane,  gleich  0  •  037  Grammen  nicht  übersteigen.
7.  Ist  ein  Sacharometer  für  den  ämtlichen  Gebrauch  bestimmt,
und  von  der  dazu  bestimmten  Behörde  bezüglich  seiner  Richtigkeit
geprüft,  so  soll  von  Seite  der  letzteren,  dem  Instrumente  ein  Approbationszeugniss
  beigegeben  werden.
Dass  bei  den  eben  erwähnten  Prüfungen  alle  bereits  früher
angedeuteten  Vorsichten  beim  Gebrauche  des  Sacharometers  einzuhalten ­
  seien,  bedarf  wohl  keiner  weiteren  Begründung.
Sogenannte  Normalinstrumente  endlich,  welche  in  möglichster
Vollkommenheit  verfertiget,  als  Controlinstrumente  dienen  sollen,
dürfen,  wie  man  bei  der  Geschicklichkeit  unserer  Künstler  jetzt  mit
Recht  fordern  darf,  nur  absolute  Fehler  zeigen,  welche  unter  die
Hälfte  der  bereits  genannten  fallen.  Da  die  Prüfung  derartiger
Instrumente  niemals  Sache  der  Industriellen  und  untergeordneten
Behörden,  sondern  nur  mit  der  Wissenschaft  vollkommen  vertrauter
Personen  ist,  denen  hierzu  mehrfache,  bald  mehr  minder  einfache
Prüfungsweisen  zu  Gebote  stehen,  so  soll  von  dieser  Prüfung  hier
nicht  weiter  die  Rede  sein.

Nachtrag.
§.  12.  Geraume  Zeit  nach  Vollendung  dieses  Aufsatzes,  erhielt
ich  durch  die  Güte  des  Herrn  Professors  A.  W.  Hofmann  zu  London, ­
  eine  von  ihm  gemeinschaftlich  mit  Graham  und  Redwood
            
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