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Pohl.
3. Ist das Sacharometer zu amtlichen Controlen bestimmt, so
muss die Scale zum Zeichen ihrer Approhirung auch mit dem amtlichen
Prüfungsstempel, dann mit der Numer, unter welcher die
amtliche Prüfung der Scale vollzogen wurde, versehen sein.
Ebenso hat man darauf zu sehen, dass die Scale des, dem
Sacharometer angeschmolzenen Thermometers eine Länge von wenigstens
1 Zoll gleich 26 Millimeter habe, wenn sie 10 Grade R. gleich
12 S° C. über und unter dem Normale umfasst; sowie auch die Angaben
des Thermometers, verglichen mit denen eines Normalthermometers,
daran um höchstens 0 9 3 C. difleriren dürfen.
Was die zweite am bereits fertigen Instrumente vorzunehmende
Prüfung anbelangt, so sollen nicht nur die Bedingungen der eben
angeführten Punkte, mit Ausnahme von (4) welche schon früher
geprüft sein müssen, stattfinden, sondern es soll auch:
1. Das Sacharometer die bereits beschriebene, als am zweckmässigsten
erkannte Form besitzen, die Scale des Thermometers
ins Innere des Sacharometerkörpers eingeschlossen, die Kugel desselben
zwar mit dem Körper verschmolzen, jedoch ausserhalb daran
befindlich sein.
2. Der Null- und Endpunkt der Scale mit zwei feinen, am Halse
angebrachten Diamantstrichen zusammenfallen.
3. Die Theilstriche der Scale und die des eingeschmolzenen
Thermometers senkrecht auf die Längenaxen derselben stehen.
4. Das Instrument nicht ur im reinen Wasser vollkommen vertical
schwimmen, sondern auch in der concentrirtesten Zuckerlösung,
für welche dessen Scale-ausreiclit, eine Bedingung deren
Erfüllung besonders bei solchen Sacharometern unerlässlich wird,
welche zwei einander gegenüberstehende Scalen, eine für Dichten
die andern für Zuckerprocente besitzen.
3. Das Sacharometer, wenn es unter den nöthigen Vorsichten
in reines Wasser, dann eine Zuckerlösung vom höchsten Procentgehalte,
für den es gelten soll und endlich in eine, dem Procentgehalte
nach mitten zwischen diese Flüssigkeiten fallende Zuckerlösung,
zugleich mit einem Normalsacharometer getaucht wird, vom letzteren
Instrumente um nicht mehr als 0 • 23 Procente verschiedene Angaben
liefern.
Erlauben es die Umstände nicht, das Normalsacharometer
zugleich mit dem zu prüfenden in die Zuckerlösungen zu tauchen, so