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Full text : Sitzungsberichte der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften Sitzungsberichte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 11. Band, (Jahrgang 1853)

662

Pohl.

3.  Ist  das  Sacharometer  zu  amtlichen  Controlen  bestimmt,  so
muss  die  Scale  zum  Zeichen  ihrer  Approhirung  auch  mit  dem  amtlichen ­
  Prüfungsstempel,  dann  mit  der  Numer,  unter  welcher  die
amtliche  Prüfung  der  Scale  vollzogen  wurde,  versehen  sein.
Ebenso  hat  man  darauf  zu  sehen,  dass  die  Scale  des,  dem
Sacharometer  angeschmolzenen  Thermometers  eine  Länge  von  wenigstens ­
  1  Zoll  gleich  26  Millimeter  habe,  wenn  sie  10  Grade  R.  gleich
12  S°  C.  über  und  unter  dem  Normale  umfasst;  sowie  auch  die  Angaben ­
  des  Thermometers,  verglichen  mit  denen  eines  Normalthermometers, ­
  daran  um  höchstens  0 9 3  C.  difleriren  dürfen.
Was  die  zweite  am  bereits  fertigen  Instrumente  vorzunehmende
Prüfung  anbelangt,  so  sollen  nicht  nur  die  Bedingungen  der  eben
angeführten  Punkte,  mit  Ausnahme  von  (4)  welche  schon  früher
geprüft  sein  müssen,  stattfinden,  sondern  es  soll  auch:
1.  Das  Sacharometer  die  bereits  beschriebene,  als  am  zweckmässigsten
  erkannte  Form  besitzen,  die  Scale  des  Thermometers
ins  Innere  des  Sacharometerkörpers  eingeschlossen,  die  Kugel  desselben ­
  zwar  mit  dem  Körper  verschmolzen,  jedoch  ausserhalb  daran
befindlich  sein.
2.  Der  Null-  und  Endpunkt  der  Scale  mit  zwei  feinen,  am  Halse
angebrachten  Diamantstrichen  zusammenfallen.
3.  Die  Theilstriche  der  Scale  und  die  des  eingeschmolzenen
Thermometers  senkrecht  auf  die  Längenaxen  derselben  stehen.
4.  Das  Instrument  nicht  ur  im  reinen  Wasser  vollkommen  vertical
  schwimmen,  sondern  auch  in  der  concentrirtesten  Zuckerlösung,
  für  welche  dessen  Scale-ausreiclit,  eine  Bedingung  deren
Erfüllung  besonders  bei  solchen  Sacharometern  unerlässlich  wird,
welche  zwei  einander  gegenüberstehende  Scalen,  eine  für  Dichten
die  andern  für  Zuckerprocente  besitzen.
3.  Das  Sacharometer,  wenn  es  unter  den  nöthigen  Vorsichten
in  reines  Wasser,  dann  eine  Zuckerlösung  vom  höchsten  Procentgehalte, ­
  für  den  es  gelten  soll  und  endlich  in  eine,  dem  Procentgehalte
nach  mitten  zwischen  diese  Flüssigkeiten  fallende  Zuckerlösung,
zugleich  mit  einem  Normalsacharometer  getaucht  wird,  vom  letzteren
Instrumente  um  nicht  mehr  als  0  •  23  Procente  verschiedene  Angaben
liefern.
Erlauben  es  die  Umstände  nicht,  das  Normalsacharometer
zugleich  mit  dem  zu  prüfenden  in  die  Zuckerlösungen  zu  tauchen,  so
            
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