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Schoenbein.
gesehen haben, wird die so stark entfärbte Indigotinctur wieder yon
selbst blau, langsamer in der Kälte, rascher in der Wärme,
Auch die durch die neutrale Flüssigkeit entbläute Indigolösung
lässt sich ebenfalls ohne Mithiilfe der atmosphärischen Luft oder
irgend einer oxydirenden Materie wieder bläuen, dadurch, dass man
dieselbe mit Salzsäure, Phosphorsäure u. s. w. versetzte. Hierzu
kommt noch die Thatsache, dass die Farbe der sowohl vermittelst der
sauren als der neutralen Flüssigkeit entbläuten Indigotinctur sogar
durch eine desoxydirende Materie, nämlich durch Schwefelwasserstoff,
wieder hergestellt werden kann.
Diese Umstände zusammen genommen machen es nach meinem
Dafürhalten gewiss, dass die beschriebenen Entfärbungen und Wiederfärbungen
der Indigolösung nicht auf einer Desoxydation und Reoxydation
des in ihr enthaltenen Farbstoffes beruhen, sondern in etwas
Anderem ihren Grund haben.
Mir scheint die Sache folgendermassen sich zu verhalten; unsere
eigentümliche Säure und deren Salze heben die Farbe des gelösten
Indigoblaues eben so auf, wie die schwefelige Säure die Mehrzahl
der blauen und rothen Blumenpigmente entfärbt und wie obigen Angaben
zufolge, diese Säure und deren Salze auch selbst die Indigolösung
in schwachem Grade entbläuen. Die Wirkungen beider Säuren
und deren Salze auf die Indigolösung würden sich daher nur dem
Grade und nicht der Art nach unterscheiden.
So wenig wahrscheinlich es ist, dass die freie oder an Salzbasen
gebundene schwefelige Säure die Indigoschwefelsäure dadurch
entbläuen, dass jene mit dieser eine bestimmte chemische Verbindung
eingeht, ebenso wenig dürfte anzunehmen sein, dass die durch unsere
saure und neutrale Flüssigkeit bewerkstelligte Entfärbung der Indigoschwefelsäure
und ihrer Salze auf einer solchen Verbindung beruhen.
Meiner Meinung verursachen unsere eigenthümliche Säure und deren
Salze die besagte Entbläuung durch blosse Berührung oder, wenn
man lieber will, durch katalytische Thätigkeit.
So lange diese Säure und deren Salze chemisch unverändert
bleiben, so lange verharrt auch die mit ihnen vergesellschaftete Indigolösung
in ihrem farblosen Zustand; werden aber jene durch irgend
eine Ursache zersetzt, so hört auch damit ihr entbläuender Einfluss
auf die Indigotinctur auf und muss diese wieder ihre ursprüngliche
Färbung annehmen.