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Sclioenbein.
2. Durch oxydirende Agentien. Sei die Indigolösung entbläut
worden durch schwefelige Säure, die nur einige Augenblicke mit Zink
in Berührung gestanden oder durch solche, auf welche das Metall
längere Zeit eingewirkt hat, immer wird sie in Berührung mit Sauerstoffgas
oder atmosphärischer Luft wieder bis zu ihrer ursprünglichen
Tiefe gebläut werden.
Am bequemsten erhält man diese Beaction durch Aussetzen von
Papierstreifen an die Luft, welche Streifen mit der entfärbten Tinctur
getränkt worden. Hat man zu letzterer nicht mehr saure Flüssigkeit
gefügt, als eben zur Entbläuung nöthig ist, so färben sich die
Streifen augenblicklich in der Luft blau, oder bläut sich sofort die
Tinctur, wenn mit Luft geschüttelt. Natürlich wird auch die gleiche
Wirkung hervorgebracht beim Vermischen der entfärbten Indigolösung
mit einer hinreichenden Menge lufthaltigen Wassers. Dass
stark ozonisirte Luft noch rascher als gewöhnliche bläut, bedarf
kaum ausdrücklicher Erwähnung.
Wässeriges Chlor, Brom, Jod, auch noch so stark mit Wasser
versetzte Untersalpetersäure (nicht aber die stark verdünnte von
aller Untersalpetersäure freie Salpetersäure) Chromsäure, Übermangansäure,
die Lösungen von Eisenoxydsalzen und Hypocldoriten
stellen, wenn sie nicht im Überflüsse angewendet werden
(weil in diesem Falle alle diese Materien den Indigo zerstören würden)
die blaue Farbe der entfärbten Indigotinctur augenblicklich
und vollkommen wieder her. Ebenso wirken die Oxyde der edlen
Metalle, die Superoxyde des Bleies, Mangans u. s. w.
3. Durch Schwefelwasserstoff. Beim Einleiten des Gases in die
entfärbte Indigolösung, bläut sich diese sofort wieder unter Ausscheidung
von Schwefel.
Was unsere neutrale Flüssigkeit betrifft, so verhält sie sich zur
Indigolösung ganz so wie die saure: jene besitzt nämlich wie diese
ein ausserordentlich grosses Entbläuungsvermögen und alle Mittel,
welche die Farbe der durch die saure Flüssigkeit entbläuten Indigotinctur
wieder hersteilen, bringen auch die gleiche Wirkung auf die
durch die neutrale Flüssigkeit entfärbte Indigolösung hervor.
In einem Punkte jedoch unterscheidet sich die durch die neutrale
Flüssigkeit entfärbte Indigotinctur von derjenigen, die durch
die saure entbläut worden. Erstere nämlich wird bei völlig abgehaltener
Luft weder in der Kälte noch bei der Siedhitze von selbst