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Fitzinger. Untersuchungen über die Existenz
Schädel übereinkommt, glaubt Wagner die von Owen aufgestellte
specifischeVerschiedenheit der Orang-Schädel von Borneo und Sumatra
sehr in Zweifel ziehen zu müssen, oder gänzlich widerlegt zu sehen;
vorausgesetzt, dass es richtig sei, dass der Pongo des Pariser
Museums wirklich von demselben Individuum stamme, welches
Wurmb von Borneo beschrieben.
Owens Simia Morio, welche sich von dieser zweiten Hauptform
ganz und gar entfernt, betrachtet Wagner, wegen Übereinstimmung
in allen wesentlichen Merkmalen, als zur ersten Hauptform
gehörig. Er schliesst, theils aus der geringeren Grösse, theils aus
den von einander noch getrennt stehenden halbzirkelförmigen
Gräthen, welche sich noch nicht zu einer Scheitelleiste vereiniget
haben, dass das Individuum, von welchem der von Owen beschriebene
Schädel stammt, noch kein sehr hohes Alter erreicht habe. Die
geringere Grösse der Augenhöhlen, so wie der Mahl- und Eckzähne
will Wagner um so weniger als ein specifisches Kennzeichen
gelten lassen, als auch beim Hendrikz’schen Schädel diese Theile
kleiner sind als bei den anderen bisher von Borneo bekannt gewordenen
Exemplaren. Er glaubt, dass die Abweichungen, welche
Owen’s Simia Morio zeigt, ebenso auf Alters- oder Geschlechts-Unterschieden,
wie auf individuellen Verschiedenheiten beruhen
können. Dieselbe Ansicht hat er auch von Simia Wallichii.
Als Ilauptresultat seiner osteologischen Untersuchungen stellt
sich daher heraus:
1. Dass der junge Orang-Utan, so wie er in neuerer Zeit
öfters nach Europa gebracht wurde, nur der jugendliche Zustand von
dem unter dem Namen Pongo bekannten alten Thiere sei; und
2. dass es unter den Schädeln zwei Hauptformen gebe, die in
ihren Extremen allerdings sehr bedeutende Verschiedenheiten darbieten.
Die Frage, ob diese beiden Formen als verschiedene Arten
zu betrachten seien und ob sie durch die Verschiedenheit des Vaterlandes,
Borneo oder Sumatra, bedingt sind, lässt Wagner dermalen
noch unentschieden. Als noch ungewisser betrachtet er aber die
weitere Frage, ob eine oder mehrere der unter diesen Hauptformen
vorkommenden Abweichungen, ebenfalls als eigentümliche Arten zu
betrachten seien, oder nicht; obgleich er das letztere für wahrscheinlicher
hält.