und blasiger Gebilde im tbierischen Organismus.
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streitige Fragen über die Art der Entwickelung ergeben, dürfte
diese Beweisführung Ansprüche auf den Namen der Zweckmässigkeit
sich erwerben. Hierbei ist ausführlich hervorzuheben, dass von der
Thatsache ausgegangen wird, dass die sogenannten Zellenkerne nicht
wandständige, sondern centrale Gebilde sind; dass sie zwar häufig,
aber durchaus nicht immer in einer von den anderen Theilen verschiedenen
Weise sich entwickeln (wobei im Vorbeigehen bemerkt werden
soll, dass ihr Verhalten gegen Essigsäure zwar häufig in der bekannten
Weise erscheint, aber nicht benutzt werden soll, um bei einem fertigen
Gewebstheile auf dessen Entwickelung aus Kernen zu schliessen) und
dass den Kernen eine viel grössere Entwickelungsfähigkeit eigen ist,
als ihnen gewöhnlich zugeschrieben wird.
Bei Blutgefässen und anderen säftefiihrenden Canälen wird eine
viel grössere Regelmässigkeit in der Entwickelung durch die Bestimmung
dieser Röhren gefordert werden als bei Knorpeln oder Knochen.
Bei diesen kommt es auf Solidität der Wände der Knochenröhren,
weniger dagegen auf symmetrische Dicke an; bei ihnen ist
wenigstens an vielen Stellen der röhrige Bau mehr Nebensache oder
nur ein Behelf für die grössere Festigkeit bei geringerer Masse; bei
säfteführenden Canälen dagegen ist die gleich starke Entwickelung
der Wände die nothwendige Bedingung einer ungestörten Verrichtung,
und die Weite des Hohlraumes muss wohl so gross sein, als sie
nur immer unbeschadet der Festigkeit der Wände sein kann. Hieraus
ergeben sich zwei Bedingungen, die wir bei den Untersuchungen
über die Gefässe fortwährend im Auge halten müssen. Die erste ist
die, dass wir nur regelmässige Formen und Verhältnisse den Masshestimmungen
zu Grunde legen dürfen; die zweite die, dass wir
hauptsächlich eine excentrische, sehr selten dagegen eine coneentrische
Entwickelung aufzusuchen bereit sein müssen. Meinen Untersuchungen
werde ich daher immer eine vollständig regelmässige
Anordnung in den Zellen zu Grunde legen, welche zur Gefässbildung
bestimmt sind, d. h. ich werde immer annehmen, dass in den zur Röhre
zusammen fliessenden Zellen, die Kerne entweder eine vollständig
centrale Lage besitzen, oder dass die mit einander seitlich sich verbindenden
Zellen genau wandständige Kerne und zwar entweder an
der äusseren oder inneren Wand besitzen, d. h. dass, nach meiner bei
den Knochen eingeführten Bezeichnungsweise, die Combination eine
gleichsinnige oder widersinnige, aber nie eine doppelsinnige sei.