422 Österr. Kulturwoche 1950: Festsitzung der Akad.
Erzeugung und ihrem Erzeuger völlig losgelöst sind, also
verselbständigte Gegenstände. Indes diese Definition erweist
sich noch als zu eng. Das Jauchzen eines Älplers
kann die Form eines kunstvollen Jodlers annehmen; bleibt
es aber ein Augenblicksprodukt, so verschwindet es wieder.
Ein Kuhreigen aber, der in eine bestimmte Form
gebracht ist und immer wieder bei dem nämlichen Anlasse
in der gleichen Weise gesungen oder geblasen wird,
ist ein Vorgang, der kraft seiner festen Prägung traditionell
weitergegeben und erhalten wird; desgleichen
Volkslieder, ja ganze Dichtungen, die nur mündlich überliefert
werden, sakrale und volkstümliche Tänze, Riten,
Zeremonien, ja selbst konventionelle Handlungen, wie
Grußformen oder Speisesitten. Hier liegt das Moment der
Dauer in der fest geprägten und traditionell weitergegebenen
Form und in dem dadurch immer in gleicher
Weise vollzogenen Ablauf des Vorgangs. Kulturobjekte
sind somit verselbständigte Gegenstände oder fest geprägte
und traditionell weitergebbare Vorgänge, die ihre
Gestaltung absichtsgeleitetem menschlichen Tun verdanken,
derart, daß diese Gestaltung auf Dauer gerichtet ist.
Aber auch damit ist der Kreis der Kulturobjekte noch nicht
voll umschrieben. Was sind Körperschaften, wie ein Parlament,
eine gelehrte Gesellschaft, ein Orchester? Was ist
das, das eine solche Körperschaft zu mehr als der Summe
ihrer Glieder macht? Die herkömmlichen Theorien begnügen
sich mit Bezeichnungen, wie sozialer Organismus,
kollektives Ich, die aber bloß Analogien sind, noch dazu
irreführende, weil das, was im Organismus und im Ich
das geistig Tragende ist, das Bewußtsein, hier dem Ganzen
eignet, in den sozialen Gebilden aber den einzelnen
Gliedern. Sind schon bei den zweitgenannten Formen