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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

40

Geschäftsordnung der Akademie.

Kandidaten- und Wahllisten und des Wahlvorganges in der Klassenwahlsitzung
 und der Wahlsitzung der Gesamtakademie alles, was für
die Wahl der wirklichen Mitglieder vorgeschrieben ist.
 93.
Bei der Wahl der Ehrenmitglieder und korrespondierenden Mitglieder
 im Auslande gelten die gleichen Bestimmungen, nur fällt in
der Klassenwahlsitzung die erste Abstimmung weg, und die Wahllisten
 werden durch eine einzige Abstimmung gebildet, bei der auf
dem Stimmzettel 80 viele Namen unterstrichen werden, als Mitglieder
zu wählen sind.

 94.
Zur Wahl von Ehrenmitgliedern der Gesamtakademie können
Vorschläge von den wirklichen Mitgliedern in den Klassensitzungen
üder in einer Gesamtsitzung eingebracht werden. Im ersteren Falle
sind: sie der anderen Klasse spätestens in deren Wahlsitzung unter
Nennung der Vorschlagenden und mit der Begründung bekanntzugeben,
Die Wahl erfolgt auf Grund der Kandidatenliste in. der Wahlsitzung
 der Gesamtakademie, Die Bildung von Wahllisten unterbleibt.

S 95.
Das Ergebnis der Wahlen wird dem Bundesministerium für
Unterricht mitgeteilt.
            
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