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Geschäftsordnung der Akademie.
dung gemäß Wäahlvorschläge zu erstatten, Diese Vorschläge müssen
wenigstens vier Wochen vor der Wahlsitzung eingelangt sein. Später
eingebrachte bleiben unberücksichtigt, Jeder Vorschlag muß schriftlich
abgefaßt, sachlich begründet und von wenigstens zwei wirklichen
Mitgliedern unterzeichnet sein. In der Wahleinladung wird der Zeitpunkt
bezeichnet, bis zu welchem Wahlvorschläge eingereicht werden
können,
Die Begründungen sollen nicht zu umfangreich sein. Sie sollen
eine auch dem Nichtfachmanne möglichst verständliche Kennzeichnung
der Wissenschaftlichen Leistungen des Vorgeschlagenen geben. Sofort
nach ihrem Einlaufen werden die Wahlvorschläge samt den Begründungen
vervielfältigt und sämtlichen wirklichen Mitgliedern der Akademie
zugestellt.
In der ersten Klassensitzung nach Ablauf der Einreichungsfrist
werden die eingelangten Wahlvorschläge der Klasse, alphabetisch gereiht,
unter Nennung der Vorschlagenden vom Sekretär vorgetragen,
Begründungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch verlesen. An
den Vortrag des Sekretärs kann sich in der Klasse eine Wechselrede
anschließen,
Sobald der Vortrag der Wahlvorschläge beendigt ist, wird ein
alphabetisch geordnetes Verzeichnis der Vorgeschlagenen (Kandidaten.
liste) unter Nennung des an erster Stelle unterschriebenen Vorschlagenden
und, wenn für bestimmte Fächer zu wählen ist, ein solches
Verzeichnis für jedes Fach abgesondert hergestellt und an die wirklichen
Mitglieder verteilt.
S
ST.
Die wirklichen Mitglieder jeder Klasse versammeln sich behufs
Bildung der Wahllisten in einer besonderen Klassenwahlsitzung einen
Tag vor der Wahlsitzung der Gesamtakademie., Wenn mehrere Wahlen
vorzunehmen sind, bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge. .
Die Bildung der Wahllisten erfolgt durch zwei Abstimmungen,
eine vorbereitende und eine für den Wahlvorschlag entscheidende,
Bei der ersten Vorbereitenden unterstreicht der Stimmgeber in der
Kandidatenliste um zwei Namen mehr als wirkliche Mitglieder zu
wählen sind. Diese Vvorbereitende Abstimmung entfällt, wenn die Zahl
der Kandidaten die der freien Plätze nicht um mindestens drei übersteigt.
Bei der zweiten entscheidenden Abstimmung unterstreicht jeder
Stimmgeber 80 viele Namen, als wirkliche Mitglieder zu wählen sind.
Nach jeder Abstimmung werden die Stimmzettel vom Sekretär
SCSammelt, gezählt und dem Vorsitzenden übergeben, Dieser verliest
die in jedem Zettel unterstrichenen Namen, der Sekretär merkt die
bezeichneten Namen an und zählt die Stimmen.