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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

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Hypothesen waren aufgestellt worden, um diese Verhältnisse
 zu erklären. Eine Erklärung in einfachster und
überzeugendster Weise war damit erreicht.
Ein zweiter Fall von Sonderverhalten im Erbgang war
von besonderer Auffälligkeit, weil er bei der zunehmenden
Anzahl von aufgetretenen und untersuchten Mutationen
sich verhältnismäßig häufig zeigte. Er widersprach in
eklatanter Weise dem 3.  Gesetz, der freien
Kombinierbarkeit der Eigenschaften in der 2. Tochtergeneration.
 Dieses Gesetz hatte  entdeckt, als er
bei seinen Kreuzungsversuchen mit der Speiseerbse von
einem Elternpaar ausging, das in zwei Erbeigenschaften
verschieden war. Bei entsprechenden Erbgangexperimenten
 bei  mit doppelter Verschiedenheit der
Eltern ergab sich nun, daß nur ein Teil von solchen Doppelkombinationen
 in den Eltern dem Mendel-Falle entsprach.
 In recht zahlreichen Fällen war eine Koppelung
der beiden Eigenschaften festzustellen, ein Hand-in-Hand-Marschieren
 derselben durch die Generationen, die freie
Kombinierbarkeit derselben war ausgefallen. Bei weiterer
subtiler Verarbeitung des Materials zeigte sich jedoch, daß
dem nicht ganz so war. Es ließen sich doch auch Neukombinationen
 in der F:-Generation feststellen, aber in
vermindertem Prozentsatz, nicht in jenem, der der freien
Kombinierbarkeit entspricht. Und das Verwirrende dabei
war, daß sich in diesen abnormen Fällen keine allgemeine,
durchgreifende Gesetzmäßigkeit konstatieren ließ. Jede
in ein Erbexperiment eingeführte Doppelkombination von
Eigenschaften zeigte, wenn Koppelung auftrat, eine andere
 Verhältniszahl von Neukombinationen in der F:-Generation.
 Es traten Fälle auf von lockerer Koppelung,
die sich der freien Kombinierbarkeit näherten, andere,
            
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