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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

34

Geschäftsordnung der Akademie.

S 65

Der Generalsekretär führt die Geschäfte der Gesamtakademie
und die seiner Klasse,
Er bezieht einen Funktionsgehalt und hat Anspruch auf eine
Wohnung im Akademiegebäude.

S 66.

Der Sekretär der anderen Klasse besorgt selbständig deren Geschäfte.
 Er erhält einen Funktionsgehalt gleich dem des Generalsekretärs,


8 67.

Ist ein Sekretär längere Zeit verhindert, So ordnet die Klasse eine
Stellvertretung für die Geschäfte der Klasse an. Im Falle längerer
Verhinderung des Generalsekretärs werden die Geschäfte der Gesamtakademie
 vom Sekretär der anderen Klasse besorgt,

Zur Durchführung der Geschäfte der Akademie werden folgende
Stellen vorgesehen:
a) ein erster Aktuar;
b) ein zweiter Aktuar;
c) zwei Kanzleibeamte;
d) zwei Rechnungsbeamte;
e) zwei Unterbeamte;
®) Hausdiener.
Die Dienstverpflichtungen der Angestellten werden durch eine
Dienstordnung geregelt, welche vom Präsidenten festgesetzt wird.

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A

 69.
Die Besoldung und die Ruhegenüsse der von der Akademie nach
8 17 der Satzung Angestellten werden   
 aus Bundesmitteln bestritten; die Bezüge der vertragsmäßig
 Angestellten werden von der Akademie aus der Dotation des
Bundes gedeckt.

8 70.
Bezüglich der Besoldung der Angestellten der Akademie gilt
der Grundsatz, daß sie dieselben Bezüge (Gehalt, Ortszulagen,
Teuerungszulagen, Familienzulagen, Ruhebezüge) erhalten und die
gleichen Ansprüche auf den gesetzlichen Urlaub haben wie Bundesangestellte
 gleicher Kategorie.
In Bezug auf die Einreihung der Angestellten in das Besoldungsschema
 und die Höhe ihrer Bezüge gelten die jeweils mit dem Bundesministerium
 für Unterricht getroffenen Vereinbarungen,
            
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