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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

Geschäftsordnung der Akademie.

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erstatteten Berichte, gehaltenen Ansprachen und Vorträge. Der Almanach
 ist insbesondere auch dazu bestimmt, die fortlaufende Grundlage
für die Geschichte der Akademie zu bieten.

S 50.

Die Arbeiten ständiger Kommissionen können in besonderen
Schriftreihen oder in Einzelwerken veröffentlicht werden, sofern sie
nicht in den Sitzungsberichten oder den Denkschriften Aufnahme
finden. Umfang und Honorierung derselben werden auf Antrag der
Kommission von Fall zu Fall bestimmt.
Die Veröffentlichungen der an die Akademie angeschlossenen
wissenschaftlichen Institute werden durch deren Satzungen geregelt.

8 51.
Abhandlungen, für die der Verfasser kein Honorar beansprucht,
bleiben, auch wenn sie in die periodischen Druckschriften aufgenommen
 sind, sein Eigentum und können von ihm in der Regel
nachher unter Quellenangabe auch anderwärts veröffentlicht werden.
Doch können die Akademie oder ihre Klassen Beschränkungen verfügen,


 52.
Die Akademie unterstützt die Herausgabe selbständiger Werke
nur dann mit Geldmitteln, wenn sie den im  43 gestellten Anforderungen
 entsprechen und druckfertig vorgelegt werden. Eine Kommission
 oder ein Berichterstatter prüft ihren wissenschaftlichen Wert
und die Art ihrer Herausgabe. Lautet der Bericht günstig, ist ein
genauer Voranschlag für die Kosten der Drucklegung ermittelt und
sind die näheren Bestimmungen der Herausgabe von der Klasse genehmigt,
 so bringt diese einen Antrag vor die Gesamtakademie.
Werke, die beide Klassen betreffen, werden auf gleiche Weise durch
eine gemischte Kommission begutachtet. Ihr Bericht wird jeder der
beiden Klassen besonders vorgelegt und gelangt von diesen an die
Gesamtakademie,
Bei der Bewilligung zum Druck ist zugleich die Anzahl allfälliger
 Freiexemplare für den Verfasser sowie die Anzahl der der
Akademie zu übergebenden Exemplare zu bestimmen, Bei der Herausgabe
 des Werkes ist in geeigneter Weise ersichtlich zu machen, daß
diese mit Unterstützung oder auf Kosten der Akademie erfolgt ist.

S

53.

Die Redaktion der Sitzungsberichte, der Denkschriften, der Anzeiger
 und des Almanachs sowie aller amtlichen Kundgebungen wird
von den Sekretären bestimmt.
            
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