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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

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Geschäftsordnung der Akademie.

 45.
Jede für die Druckschriften der Akademie bestimmte Abhandlung
ist in einer Klassensitzung ganz oder im Auszug vorzutragen oder
wenigstens anzuzeigen, Abhandlungen von Mitgliedern werden in der
Regel keiner Prüfung unterzogen, Erhebt sich gegen eine Abhandlung
ein Bedenken, so ist hierüber mit dem Verfasser eine Verhandlung
einzuleiten, deren Ergebnis der Klasse zur Beschlußfassung VOrzulegen
 ist.
Vorgelegte Abhandlungen von Nichtmitgliedern sind immer einer
Kommission oder einem Berichterstatter zuzuweisen. Die betreffenden
Berichte sind schriftlich abzugeben, Die Entscheidung über die Aufnahme
 steht der Klasse ZU,

8 46.

Jede Klasse hat den zulässigen Umfang der einzelnen Abhandlungen
 in ihren Schriften festzustellen.

 47.
Die Sitzungsberichte und Denkschriften sind zur Veröffentlichung
wissenschaftlicher Abhandlungen bestimmt.

 48.
Die Anzeiger erscheinen zunächst in einzelnen Nummern möglichst
 bald nach jeder Klassensitzung. Sie enthalten:
1. Nachrichten über die in diesen Sitzungen verhandelten Gegenstände;

2. Anzeigen oder Auszüge von eingereichten Arbeiten, zum Abdruck
 bestimmte Abhandlungen Sowie die gehaltenen Vorträge oder
einen Auszug daraus, in Ermanglung eines Auszuges wenigstens den
Titel des Vortrages;
3. kurze wissenschaftliche Mitteilungen, deren schnelle Veröffentlichung
 erwünscht ist;
4. bis auf weiteres die Beobachtungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik.,
Am Schluß eines jeden Jahres werden diese einzeln ausgegebenen
Nummern in einem Bande vereinigt.

 49.
Der Almanach erscheint jedes Jahr nach der feierlichen Sitzung.
Er enthält die Übersicht der Sitzungen der Akademie, wichtige, an sie
im letzten Jahr 6rgangenen Erlässe, die Preisfragen, den Personal-Stand
 der Akademie und der ihr angeschlossenen Institute, das Verzeichnis
 sämtlicher Mitglieder (innerhalb jeder Kategorie in alphabetischer
 Ordnung) mit Angabe ihres Geburts- und Wohnortes, des
Datums ihrer Geburt und Wahl, endlich die in der feierlichen Sitzung
            
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