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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

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Geschäftsordnung der Akademie,

ziehung zur Satzung, zur Geschäftsordnung oder zu früheren Beschlüssen
 Auskunft zu geben, Wenn im Laufe der Verhandlung kein
Antrag von einem Mitglied gestellt wird, so hat der Sekretär einen
solchen zu stellen.

 35.
Die Vorträge sollen in der Regel in  Sprache gehalten
werden und die Dauer einer halben Stunde nicht überschreiten, Der
Vorsitzende kann, wenn diese Zeit abgelaufen ist, den Sprechenden
daran erinnern, kann jedoch in besonderen Fällen auch eine längere
Frist gestatten.

S 36.

Die gehaltenen Vorträge und vorgelegten Abhandlungen oder ein
vom Verfasser gelieferter Auszug werden im Anzeiger der Klasse
veröffentlicht. In Ermanglung eines zum Druck geeigneten Auszuges
wird nur der Titel des Vortrages oder der Abhandlung aufgenommen.

C. Vonden Kommissionen
‚$ 37.
Geschäfte, welche eine eingehende Erwägung oder besondere
Fachkenntnis erfordern, sie mögen der Gesamtakademie oder den
Klassen zustehen, endlich alle Geldbewilligungen werden einer Kommission
 zur Berichterstattung zugewiesen,
Diese kann eine ständige oder eine zeitweilige sein.
In Kommissionen, die für Angelegenheiten der Gesamtakademie
gebildet werden, müssen beide Klassen durch eine gleiche Anzahl von
Mitgliedern vertreten sein. Doch kann auch in jeder Klasse eine besondere
 Kommission gebildet werden,
Die Kommissionsmitglieder werden durch Wahl der Klassen oder
der Gesamtakademie bestimmt. Dem Vorsitzenden kommt das Recht
des ersten Vorschlages zu. In den Klassensitzungen findet die Bildung
der Kommissionen stets nur im vertraulichen Teile statt,
Ein wirkliches Mitglied kann die Wahl in eine Kommission unter
Angabe von zureichenden Gründen ablehnen,
Wer den Antrag auf Einsetzung einer Kommission stellt, wird
auf jeden Fall Mitglied der Kommission.
Zu den Kommissionen können auch korrespondierende Mitglieder
beigezogen werden.

8 38.

Jede Kommission wählt aus ihrer Mitte ein wirkliches Mitglied
zum Obmann. Dieser hat die Kommission einzuberufen.
Ferner wählt die Kommission bei ihrem ersten Zusammentreten,
wenn nötig, einen Schriftführer, endlich beim Abschluß der Beratungen
ein wirkliches Mitglied zum Berichterstatter.
            
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