Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

24

Geschäftsordnung der Akademie.

folgenden Wochen Klassensitzungen, in der vierten eine Gesamtsitzung
gehalten wird. In der Woche vor und nach Ostern, nach Pfingsten,
nach Weihnachten, in den Monaten August und September finden keine
Sitzungen statt, Die letzte Sitzung im Monat Juli ist immer eine Gesamtsitzung.

An den Gesamtsitzungen nehmen die wirklichen Mitglieder der
Akademie, an den Klassensitzungen nur die wirklichen Mitglieder
der betreffenden Klasse teil; doch können fallweise wirkliche Mitglieder
einer Klasse zur Verhandlung über bestimmte Gegenstände in der
anderen Klasse geladen werden.
Zu den im Rahmen der Gesamtsitzungen und der Klassensitzungen
 gehaltenen wissenschaftlichen Vorträgen haben auch die Ehrenmitglieder
 und die korrespondierenden Mitglieder Zutritt; sie können
auch eingeladen werden, dort Vorträge zu halten und wissenschaftliche
 Mitteilungen zu machen.

A. Von den Gesamtsitzungz

+
-

1.

8 14.

Gegenstände der Verhandlungen in den Gesamtsitzungen sind:
a) alle die Akademie als Ganzes betreffenden Angelegenheiten;
b) Anträge auf Geldbewilligungen;
c) Zuerkennung von Preisen;
d) Wahlen der Mitglieder und des Präsidiums;
e) Änderungen der Satzung oder der Geschäftsordnung.
Die unter c, d und e angeführten Geschäfte sind nur in solchen
Gesamtsitzungen vorzunehmen, zu denen auch die nicht in 
wohnenden wirklichen Mitglieder einberufen worden sind.

 15.
Das Recht, Anträge einzubringen, steht jedem wirklichen Mitgliede
 zu. Initiativ-Anträge müssen mindestens einen Tag vor der
Sitzung formuliert dem Generalsekretär übergeben werden.

 16.
Die Verhandlungen eröffnet, leitet und schließt der Präsident;
er führt die Abstimmungen durch. Er stimmt nicht mit, entscheidet
jedoch bei Stimmengleichheit.

 17.
Falls der Präsident verhindert ist, führt der Vizepräsident den
Vorsitz, Ist auch dieser nicht anwesend, so tritt das der Wahl nach
älteste Mitglied an dessen Stelle, Auf gleiche Weise ist zu verfahren,
wenn der Vorsitzende, ohne die Sitzung zu schließen, den Vorsitz
aufgibt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.