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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

Geschäftsordnung der Akademie,

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Il. Von den Klassen.
8 7.
Von den beiden Klassen, aus denen die Akademie besteht, hat
jede in allen ihren wissenschaftlichen Angelegenheiten einen selbständigen
 Wirkungskreis,
Die Verwaltungsgeschäfte gehören in den Bereich der Gesamtakademie.


 8.
Auf die jährlichen Geldzuwendungen des Bundes haben beide
Klassen gleiche Ansprüche. Dasselbe gilt von anderen, der Akademie
als solcher gemachten Zuwendungen, sofern für diese nicht besondere
Bestimmungen getroffen sind,
Jeder Klasse fällt der Erlös ihrer Druckschriften zu.
Die Anwesenheitsgelder, Honorare, Reisevergütungen und Preise
sind für jede Klasse gesondert in Rechnung zu bringen.

 9.
Jede Klasse stellt selbständig ihre Preisaufgaben und schreibt
sie aus.
Die Zuerkennung von Preisen nimmt die Akademie in einer
Gesamtsitzung vor,

 10.
Jede Klasse verfügt über die Verteilung ihrer Druckschriften
selbständig, Gelehrten, Anstalten und Körperschaften sendet sie diese
unter Voraussetzung der Gegenseitigkeit zu. Sollte dieser Voraussetzung
 von der Gegenseite durch längere Zeit nicht entsprochen
werden, so hat der Sekretär seine Klasse hievon zu verständigen.

8 11.
Jede Klasse kann über ihre Geldmittel nur mit Zustimmung der
Gesamtakademie verfügen, abgesehen von laufenden Verwaltungsausgaben.


 12.
Jede Klasse bestimmt die Bedingungen, unter denen Unterstützungen
 für wissenschaftliche Werke und Unternehmungen erteilt
werden, von Fall zu Fall. |
Jede derartige Bewilligung ist nur für den Zeitraum eines Verwaltungsjahres
 zu erteilen. Nach Ablauf desselben muß eine neue Bewilligung
 nachgesucht werden; diese kann gewährt oder verweigert
werden,

II, Von den Sitzungen,
 13.
_ Die Sitzungen der Akademie sind entweder Gesamt- oder Klassensitzungen,
 Sie wechseln in der Regel so, daß in drei aufeinander
            
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