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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

2°

Geschäftsordnung der Akademie.

 2.
Alle Mitglieder werden nach der im Abschnitt VII festgesetzten
Wahlordnung gewählt. Die Wahlsitzungen finden jährlich einmal in
Verbindung mit der feierlichen Jahressitzung statt,

sen

S
Der Präsident und der Vizepräsident müssen verschiedenen 

Das gleiche gilt von den Sekretären,

3,

8 4.
Die neugewählten Mitglieder des Präsidiums treten ihr Amt an
dem der Wahl folgenden 1. Oktober an. Ist bis dahin ihre Bestätigung
noch nicht erfolgt, so üben sie ihr Amt zunächst provisorisch aus.

Ss 5.

Die durch die Satzung angeordnete Wahl des Präsidenten und des
Vizepräsidenten wird in der Wahlsitzung vorgenommen, die dem Ende
ihrer dreijährigen Amtsdauer vorhergeht,
Wird die Stelle des Präsidenten noch vor der Wahl seines Nachfolgers
 erledigt, so versieht vorläufig der Vizepräsident das Amt des
Präsidenten,
Wird die Stelle des Vizepräsidenten noch vor der Wahl seines
Nachfolgers erledigt, so ordnen die in  anwesenden wirklichen
Mitglieder eine Vertretung an; die endgültige Wahl hat in der nächsten
 Wahlsitzung stattzufinden.
Die Wahlen erfolgen mit absoluter Mehrheit; die Wiederwahl des
Präsidenten und des Vizepräsidenten bedarf jedoch der Dreiviertelmehrheit
 der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von zwei Dritteln
der wirklichen Mitglieder.
S 6.
Vor Ablauf des vierten Amtsjahres eines Sekretärs richtet der
Präsident in der Wahlsitzung an die Akademie die Frage, ob derselbe
für weitere vier Jahre wiederbestellt werden soll, Die Akademie
beantwortet diese Frage durch geheime Abstimmung für jeden der
Sekretäre gesondert, Fällt die Antwort verneinend aus, so wird zu
einer neuen Wahl geschritten.
Wird die Stelle des Generalsekretärs früher erledigt, so übernimmt
 der andere Sekretär bis zum Amtsantritt des neugewählten
Generalsekretärs auch die Geschäfte der Gesamtakademie; für jene der
Klasse aber ordnen die in  anwesenden wirklichen Mitglieder
dieser Klasse vorläufig die nötige Vertretung an. Das gleiche geschieht,
 wenn die Stelle des zweiten Sekretärs früher erledigt wird.
Die endgültige Wahl erfolgt in diesen Fällen in der nächsten Wahlsitzung.

            
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