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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

Geschäftsordnung der Akademie.

921

Geschäftsordnung
der    

Beschlossen in den Gesamtsitzungen der Akademie vom
4. Juni 1946, 13. Mai 1947, 25. Mai 1948 und 24. Mai 1949,

Die Geschäftsordnung der Akademie gliedert sich in folgende Abschnitte:

I. Von den Mitgliedern,
NH. Von den Klassen.
IN. Von den Sitzungen.
IV. Von den Druckschriften.
V. Von den Preisen,
VI. Von der Geschäftsführung.
VII. Von der Wahl der Mitglieder.

J. Von den Mitgliedern,

 1.

Die Akademie besteht nach den Bestimmungen der Satzung aus
Ehrenmitgliedern, aus wirklichen und aus korrespondierenden Mitgliedern,
 Die Anzahl der Ehrenmitglieder beträgt 24, von denen 8 der
Gesamtakademie, je 8 den beiden Klassen angehören, die der wirklichen
 Mitglieder 66, 33 in jeder Klasse, die der korrespondierenden
Mitglieder 160, 80 in jeder Klasse, von denen in der Regel 35 Inländer
 und 45 Ausländer sein sollen.
Wenn ein wirkliches oder inländisches korrespondierendes Mitglied
 unter Verlegung seines Wohnsitzes ins Ausland eine fremde
Staatsbürgerschaft erwirbt, so tritt es in die Reihe der ausländischen
korrespondierenden Mitglieder ein,
Erwirbt ein ausländisches korrespondierendes Mitglied die österreichische
 Staatsbürgerschaft, so wird es zu den inländischen korrespondierenden
 Mitgliedern gerechnet.
Kehrt ein ehemals wirkliches Mitglied, das durch Übertritt ins
Ausland ausländisches korrespondierendes Mitglied geworden ist,
wieder in das Inland zurück und erwirbt es die  Staatsbürgerschaft,
 so tritt es in die Reihe der wirklichen Mitglieder ein,
sobald in seiner Klasse eine Stelle frei ist.
            
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