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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

Satzung der Akademie.

19

Ja

Die Mitglieder des Präsidiums erhalten während der
Dauer ihres Amtes angemessene Amtsbezüge. Die Akademie
 weist dem Generalsekretär eine Wohnung in dem
ihr zur Verfügung gestellten Gebäude zu.
Jedes wirkliche Mitglied empfängt für seine "Peilnahme
 an einer Sitzung seiner Klasse oder der Gesamtakademie
 Anwesenheitsgelder; hievon sind die Mitglieder
des Präsidiums ausgenommen.
Die Höhe der Amtsbezüge, der Anwesenheits- und der
Reisegelder bestimmt die Geschäftsordnung.

8

17.

Die Bediensteten an der  
der Wissenschaften sind Bundesangestellte, die im Einvernehmen
 mit der    
 zur Verfügung gestellt werden, oder Bedienstete
 der Akademie. Die Anstellung von Bediensteten
der Akademie, die aus Bundesmitteln entlohnt werden, bedarf
 der Genehmigung durch das  


& 18.

Die Akademie beschließt auf Grund dieser Satzung
ihre Geschäftsordnung und gibt die erforderlichen allgemeinen
 Anweisungen für die Führung der Geschäfte.

3

13.

Änderungen der Satzung können von der Akademie
nur bei Anwesenheit von zwei Dritteln der wirklichen
Mitglieder und nur mit Zweidrittelmehrheit der Anwesen-9


            
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