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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

Satzung der Akademie.

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Höchstzahl von 33 nicht eingerechnet; unbeschadet dessen
behalten sie aber die gleichen Rechte und Pflichten. Doch
können auf Grund dieser Bestimmung höchstens 5 Mitglieder
 in jeder Klasse nachgewählt werden.
Die Akademie wählt die wirklichen, die korrespondierenden
 und die Ehrenmitglieder der zwei Klassen auf
Grund hervorragender wissenschaftlicher Leistungen.
Zu Ehrenmitgliedern der Gesamtakademie können
Personen gewählt werden, die sich um die Wissenschaft
oder um Staat und Volk ausgezeichnete Verdienste erworben
 haben.
Alle Mitglieder übernehmen durch die Annahme ihrer
Wahl die Verpflichtung, die Ziele der Akademie zu fördern
und an der Durchführung ihrer Aufgaben mitzuwirken.

 7.
Die Akademie wählt ihre Mitglieder nach der in der
Geschäftsordnung bestimmten Wahlordnung. Durch die
vollzogene Wahl erwerben die Gewählten ohneweiters die
Rechte der Mitgliedschaft.

 8.
Das Präsidium der Akademie setzt sich zusammen
aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und zwei
Sekretären. Der Präsident und der Vizepräsident, ebenso
die zwei Sekretäre, müssen verschiedenen Klassen angehören.
 Einer der Sekretäre leitet neben den Geschäften
der Klasse, der er angehört, auch die Geschäfte der Gesamtakademie
 und führt den Titel Generalsekretär.
Die Amtsdauer des Präsidenten und des Vizepräsidenten
 beträgt drei Jahre, die der beiden Sekretäre vier
Jahre.
            
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