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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

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Satzung der Akademie.

den „Almanach‘“ Bericht über die Festsitzung, über den
Stand der Mitglieder und der Kommissionen, über die
Stiftungen und Widmungen, über Ausschreibung und Zuerkennung
 von Preisen.
Die Akademie kann selbst Preise für die Lösung
wissenschaftlicher Fragen aussetzen. Sie kann wissenschaftliche
 Forschungen aller Art mit Einschluß wissenschaftlicher
 Reisen selbständig veranstalten oder solche
Unternehmungen anderer sowie die Veröffentlichung ihrer
Ergebnisse durch Geldzuwendungen unterstützen. Sie
kann Stiftungen und Widmungen für wissenschaftliche
Zwecke annehmen und verwalten, kann wissenschaftliche
Anstalten errichten oder übernehmen, kann mit Körperschaften,
 die wissenschaftlichen oder anderen kulturellen
Zwecken dienen, Beziehungen pflegen und Vertreter in
deren Mitte entsenden. Insbesondere kann sie mit anderen
Akademien und Gesellschaften der Wissenschaften zur
Ausführung eigener oder fremder Unternehmungen in
Verbindung treten.

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Die Akademie umfaßt:
a) 66 wirkliche inländische Mitglieder, 33 in jeder
Klasse. Mindestens 17 in jeder Klasse müssen
ihren Wohnsitz in  oder in dessen Umgebung
haben;
160 korrespondierende Mitglieder, 80 in jeder
Klasse, von denen in der Regel 35 Inländer und
45 Ausländer sein sollen;
c) 24 Ehrenmitglieder, von denen 8 der Gesamtakademie,
 je 8 den zwei Klassen angehören,
Über 75 Jahre alte wirkliche Mitglieder werden in die
            
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