Satzung der Akademie.
13
b) Philosophie, Geschichte und Altertumskunde,
Kunst- und Musikwissenschaft, Sprach- und Literaturwissenschaften,
Geographie und Völkerkunde,
Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaften.
Die genannten Wissenschaften sind im weitesten
Sinne zu verstehen.
Die Akademie besteht dementsprechend aus zwei
Klassen, einer mathematisch-naturwissenschaftlichen und
einer philosophisch-historischen.
Die zwei Klassen haben zur Erfüllung der Aufgaben
der ganzen Akademie zusammenzuwirken; doch hat eine
jede in allen ihren wissenschaftlichen Angelegenheiten
selbständigen Wirkungskreis. Die Verwaltungsgeschäfte
gehören in den Bereich der Gesamtakademie.
A
Die Klassen versammeln sich gesondert zur Beratung
und Besprechung wissenschaftlicher Gegenstände und
beide Klassen vereinigt zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte
in regelmäßig wiederkehrenden Sitzungen.
Jährlich einmal findet eine Festsitzung statt, in der einem
größeren Kreise eine Übersicht des Wirkens der Akademie
und der Veränderungen in ihr gegeben wird. Aus wichtigen
Anlässen können auch sonst außerordentliche Sitzungen
stattfinden.
+
U,
Die Akademie veröffentlicht wissenschaftliche Forschungen
in regelmäßigen Jahresschriften, zwanglos erscheinenden
Reihen und selbständigen Einzelwerken. Sie
gibt im „Anzeiger“ jeder Klasse eine fortlaufende Übersicht
über deren Tätigkeit und in dem jährlich erscheinen-