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Full text : Almanach Jahrgang 100.1950

Bundesgesetz.

11

Bundesgesetz
vom 9. Mai 1947, B.G.Bl. Nr. 115, betreffend
„Die    in 

X

1.

Die von Kaiser   durch das Patent vom
14. Mai 1847 begründete „Kaiserliche  
 in  führt fortan den Namen „Österreichische
   

3

Lt.

Ihre Aufgabe ist es, die Wissenschaft in jeder Hinsicht
 zu fördern; sie hat bei Erfüllung ihrer Aufgabe den
Anspruch auf Schutz und Förderung durch den Bund.

%

Die     übt
ihre Tätigkeit auf Grund einer Satzung aus, zu deren
Gültigkeit die Bestätigung durch den Bundespräsidenten
erforderlich ist; ebenso bedürfen die Wahlen der Mitglieder
 des Präsidiums (des Präsidenten, des Vizepräsidenten
 und der beiden Sekretäre) der Bestätigung durch
den Bundespräsidenten.

 4

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist der Bundesminister
 für Unterricht betraut.
            
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