II. Geschäftsordnung.
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überlassen. Sämmtliches Dienstpersonal ist zunächst dem
General-Secrelär untergeordnet.
S. 61.
Ueber die Geschäfte wird unter der Leitung der
Secretäre ein Hauptverzeichniss geführt, welches mit
Hilfe der nöthigen Sach- und Namenregister den Gang
eines jeden Geschäftsstückes ersichtlich macht.
$. 62.
Der Präsident wird den Curator durch monatliche
Berichte , unter Beischluss der Sitzungs-Protokolle, von
dem Wirken der Akademie in vollständiger Kenntniss
erhalten.
Ss. 63,
Die Akademie führt als Siegel den Doppeladler mit
der Umschrift: „Kaiserliche Akademie der Wissenschaften.”
S. 64.
Die Akademie wird diese Geschäftsordnung nach
Ablauf von drei Jahren einer Durchsicht unterziehen,
und die daran nöthig befundenen Abänderungen höchsten
Ortes in Antrag bringen.