34]
II. Geschäftsordnung,
$. 57.
Zur Prüfung der von dem General-Seeretär jährlich
vorzulegenden Verrechnung der Ausgaben wird von
der Akademie ein Ausschuss ernannt. welcher hierüber
zu berichten hat,
$. 58,
Die Secretäre sorgen zeitweise für eine geordnete
Zusammenstellung der Belege zur Geschichte der Akademie;
dem General-Secretär liegt es ob, bei den feierlichen
Sitzungen der abgeschiedenen Mitglieder zu gedenken
und unter Mitwirkung des zweiten Secrelärs deren
Lebensbeschreibungen zu verfassen.
S. 59.
Zur weiteren Besorgung der Geschäfte wird den
Seeretären ein Hilfs- und Dienstpersonal beigegeben. Dieses
wird vorläufig bestehen:
a) aus einem Actuar mit dem Gehalte von 720 Gulden,
zur Führung der Register und für die Schreibgeschäfte
;
b) aus einem auch für Schreibgeschäfte verwendbaren
Diener mit dem Gehalte von 480 Gulden;
c) aus einem Hausknechte mit 240 Gulden Gehalt und
Kleidung.
Bei Erweiterung der Geschäfte kann dieses Personal
nach Bedürfniss vermehrt werden,
$. 60.
Die Ernennung des Actuars und des Dieners geht
auf Grundlage eines einverständlich mit den übrigen
Vorständen abgefassten Berichtes des General-Secretärs
über die Bewerber. von der Akademie aus; die
Aufnahme des Hausknechtes bleibt dem General-Secretär
im Einverständnisse mit den übrigen Vorständen