II. Geschäftsordnung.
V. Von der Geschäftsführung.
$. 52.
Alle an die Akademie gerichteten Zusendungen gehen
an den General-Secretär, welcher die in den Wirkungskreis
des zweiten Secretärs fallenden Gegenstände demselben
zutheilt.
S. 53.
Der General-Secretär bringt die Geschäfte vor die
Akademie. In allen Fällen, in welchen keine bestimmten
Anträge zur Behandlung oder Erledigung der Geschäfte
vorliegen, werden dieselben von dem Secretär gestellt.
S. 54.
Die Verhandlung in den Versammlungen leitet der
Präsident; er bevorwortet die zu berathenden Gegenstände,
sammelt die Stimmen nach der festgesetzten Ordnung,
und gibt in den Fällen, welche durch relative Stimmenmehrheit
entschieden werden können, bei Stimmengleichheit
den Ausschlag. Er ertheilt die Eintrittskarten
zu den feierlichen Gesammtsitzungen,
$. 55.
Die Aufsätze aller von der Akademie oder von einer
Classe ausgehenden Schreiben werden dem Präsidenten der
Akademie oder der Classe zur Gutheissung vorgelegt;
die Schreiben selbst werden von dem Präsidenten und Seerelär
unterzeichnet.
SS. 56.
In Betreff der Geldmittel haben beide Classen gleiche
Rechte und gleiche Obliegenheiten. Die wirklichen Mitylieder
machen in den Ulassen-Sitzungen Vorschläge zu
deren Verwendung, worüber die Akademie entscheidet.