II. Geschäftsordnung.
Ss. 37.
Die Sitzungsberichte erhält jedes wirkliche, Ehrenund
correspondirende Mitglied der Akademie regelmässig.
Die Zusendung erfolgt im Inlande unentgeltlich.
8. 38.
Die Druckschriften der Akademie werden auch
gelehrten Vereinen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit
zugesendet.
Ill. Von den Preisen,
$. 39.
Von den vier Preisen, welche die Akademie jährlich
auszuschreiben hat, werden zwei von der einen
und zwei von der anderen Classe in Antrag gebracht.
$. 40.
Die um einen Preis werbenden Abhandlungen sind,
wie allgemein üblich, mit einem Wahlspruche zu versehen,
welcher zugleich einem den Namen des Verfassers
enthaltenden versiegelten Umschlage als Aufschrift
dient. Die Namen der preiswürdig befundenen
Verfasser werden in der feierlichen Sitzung am 30. Mai
von dem Präsidenten der Akademie nach öffentlicher
Entsiegelung der Umschläge bekannt gemacht. Die übrigen
Umschläge werden uneröffnet verbrannt, die Ahbhandlungen
aber zurückbehalten,
$. 41.
Theilung eines Preises unter mehrere Bewerber
findet nicht statt.
$. 32.
Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenihum ihres
Verfassers. Wünschst es derselbe, so wird die Schrift
von der Akademie als ahgesondertes Werk in Druck