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II. Geschäftsordnung.
kurze Inhaltsanzeige in den Sitzungsberichten, welche
das Neue oder Wichtige der Leistung hervorhebt. Diese
Anzeige kann, wenn der Verfasser ein Mitglied der Akademie
ist, von ihm selbst entworfen werden , bei Abhandlungen
Anderer dient der Bericht des Ausschusses hiezu
als Grundlage.
$. 28.
Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt werden,
können in jeder in der österreichischen Monarchie
einheimischen oder in lateinischer Sprache verfasst sein,
und werden in jener Sprache gedruckt, in welcher sie
geschrieben sind.
8. 29.
Die akademischen Sammlungen erscheinen im Imperial-Octav-Formate
mit lateinischen Lettern auf geleimtem
Papiere. Der Titel jeder Sammlung wird in deutscher
Sprache gegeben.
S. 30.
Der Verfasser jeder in einer der akademischen Sammlungen
aufgenommenen Abhandlung erhält fünfzig besondere
Abdrücke mit selbstständiger Seitenzählung und eigenem
Titel. Auf dem Titelblatte wird bemerkt, zu welcher
Sammlung die Abhandlung gehört. Derlei Abdrücke sollen
auch für den Verkauf angefertigt werden.
$. 31.
Von den Sitzungsberichten erscheint monatlich ein
Heft im Oetav-Formate in deutscher Sprache; sie enthalten
bloss was in den Versammlungen vorgelegt und zur
Veröffentlichung bestimmt worden ist.
$. 32.
Die Redaction der Druckschriften wird von den
Secretären besorgt.