IT. Geschäftsordnung
$. 15.
Zur Fassung eines Beschlusses ist in Gesammtsitzungen
die Gegenwart wenigstens von neun, in Classen-Sitzungen
von fünf stimmfähigen Mitgliedern erforderlich.
Abwesenden kommt kein Stimmrecht zu.
$. 16.
Für jede Sitzung wird von dem Secrelär eine Tagesordnung
verfasst, welche die Vorträge und zu verhandelnden
Gegenstände in der Reihe enthält, wie sie eingegangen,
oder von den Mitgliedern angezeigt worden
sind. Erst nach Verfügung über diese Gegenstände
können andere Vorträge, Mittheilungen oder Anträge
stattfinden.
$. 17.
Geschäfte, welche eine weitere Ueberlegung erfordern‘,
als die Zeit einer Sitzung zulässt, werden
einem wirklichen Mitgliede oder einem Ausschusse zur
Berichterstattung zugewiesen. Zu diesem können, auch
correspondirende Mitglieder gewählt werden. Der Ausschuss
wählt aus seiner Mitte ein wirkliches Mitglied
zum Berichterstatter,
$. 18.
Dem Berichterstatter oder dem Ausschusse hleibt
es überlassen, jene Mittel zu ergreifen, durch welche
die gestellte Aufgabe am zweckmässigsten und in kürzester
Frist gelöst werden kann. Insbesondere steht es
ihnen frei, sich zur Erreichung dieses Zweckes mit
anderen Sachverständigen in Verbindung zu seizen und
deren Rathschläge einzuholen.
$. 19.
Auf den Bericht wird ein Antrag gegründet, über
welchen die stimmfähigen Mitglieder entscheiden.