II. Geschäftsordnung
s. 8.
Nebst den vorgenannten ordentlichen können
nach Bedürfniss auch ausserordentliche Sitzungen
Statt finden. Zu Sitzungen, an welchen nicht in
Wien wohnende wirkliche Mitglieder iheilzunehmen
haben, ist vorzugsweise die Zeit vor und nach dem
30. Mai zu benützen. Tage und Gegenstände werden
sämmtlichen wirklichen Mitgliedern in den Einberufungsschreiben
kundgegeben.
Zur Abhaltung ausserordentlicher feierlicher Gesammtsitzungen
wird die Zustimmung des Curators eingeholt.
.
9.
Hauptgegenstände der Gesammtsitzungen
sind:
Vorträge der Mitglieder über ihre für die Denkschriften
ausgearbeiteten Abhandlungen;
Berichte und Mittheilungen;
Beschlüsse über die Behandlung der Geschäfte,
welche sich auf Erlässe des Curators und der
Staatsverwaltung an die Akademie beziehen;
Verfügungen über Eingaben an die Akademie;
Veranlassung oder Unterstützung wissenschaftlicher
Unternehmungen;
Anstellung des Schreib-Personales.
Vorzugsweise werden den Gesammtsitzungen, zu
welchen die nicht in Wien wohnenden wirklichen Mitglieder
einzuberufen sind, vorbehalten :
Ausschreibung und Zuerkenunng ‚von Preisen;
Wahlen von Vorständen und Mitgliedern.