II. Geschäftsordnung.
es angehört, beizuwohnen, an den Verhandlungen Theil
zu nehmen und über Schlussfassungen seine Stimme
abzugeben.
Die nicht in Wien wohnenden wirklichen Mitglieder
können zu beiden Arten von Sitzungen eigens einberufen
werden.
Ss. 3.
Den Sitzungen einer Classe können auch die wirklichen
Mitglieder der anderen Classe beiwohnen; Stimmrecht
kommt aber denselben nur dann zu, wenn sie zu
einer Verhandlung eingeladen werden.
S. 4.
Ehren- und correspondirende Mitglieder haben zu
allen Sitzungen Zutritt, in so fern dieselben bloss
wissenschaftlichen und nicht Verwaltungs-Gegenständen
yewidmet sind.
$. 5.
Die Gesammt- und die Classen-Sitzungen wechseln
in der Regel so, dass in drei auf einander folgenden
Wochen Classen-Sitzungen, in der vierten eine Gesammtsitzung
gehalten wird. In der Fastnacht-, Char-,
Pfingst- und Weihnachtwoche, so wie im August und
September finden keine Sitzungen statt.
$. 6.
Tage und Stunden der Versammlungen hat der
Präsident im Einvernehmen mit den übrigen Vorständen
und den in Wien anwesenden wirklichen Mitgliedern
von Jahr zu Jahr vorhinein festzusetzen.
$. 7.
Der 30. Mai, als Jahrestag der Gründung der Akademie,
wird mit feierlicher Sitzung begangen, WOzu
alle wirklichen Mitglieder einberufen werden.