I. Die Statuten.
Nachträgliche Verordnungen.
An das 1öbl. Präsidium der kais. Akademie der Wissenschaften.
Ueber den von Seiner kaiserlichen Hoheit dem
Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog-Curator der kais.
Akademie der Wissenschaften gemachten Vorschlag der
yenannten Akademie einen ausgedehnteren Kreis der
Wirksamkeit durch Hinzufügung einer philosophischen
und staatswissenschaftlichen Abtheilung , dann einer Abtheilung
für die Zweige der theoretischen Medizin vorzustecken,
und demgemäss die Zahl ihrer wirklichen Mitglieder
um sechs für jede Classe zu vermehren, haben
Seine Majestät Sich bewogen gefunden, hiezu Allerhöchst
Deren Zustimmung zu ertheilen und mich mit Allerhöchstem
Cabinetschreiben ddo. Innsbruck den 3. Juni 1848 zu
beauftragen, die zu diesem Ende erforderlichen Massnahmenzutreffen,
sohin, — inso weit es dessen bedarf, zur Alierhöchsten
Schlussfassung vorzulegen, vorläufig aber hievon
sogleich Seine kaiserliche Hoheit in Kenntniss zu setzen.
Indem ich dem Schlussabsatze des Allerhöchsten Befehles
unter Einem nachkomme, beeile ich mich auch das
Präsidium der kais, Akademie der Wissenschaften hievon
mit dem Bemerken in Kenntniss zu setzen, dass
ich das mit dem Dienstschreiben vom 25. v. M., Nr. 446, mir
eröffnete Ergebniss der — in Anhoffung der A. h. Genehmigung
des gedachten Vorschlages bereits vorgenommenen
Wahlen der wirklichen Mitglieder für die oben bezeichneten
Fächer gleichzeitig Seiner Majestät vorlege.
Wien, am 12. Juni 18418,
Weingarten m./p.