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Full text : Almanach Jahrgang 002.1852

I. Die Staluten.

wissenschaftlicher Leistungen aufgenommen werden können,
 ist unter Unseren besonderen Schutz gestellt, und
hat in Beziehung auf die Staatsverwaltung die Stellung
eines selbstständigen Körpers einzunehmen.

Ss. 6.

Wir behalten Uns vor, für die Akademie der Wissenschaften
 einen Curator zu bestellen.
Durch diesen hat sie sich in allen Fällen an Uns
zu wenden, in welchen sie Unserer Unterstützung bedarf,
oder ihre Wünsche, Bitten und Leistungen Uns zu unterziehen
 beabsichtiget.
Durch ihn hat die Akademie mit Unseren Behörden
zu verkehren, und er ist Uns für die Beobachtung der
Statuten, so wie für den Gang, welchen die Akademie
einhält, verantwortlich.

8, 7.

Der Organismus der Akademie wird bestehen :
x) aus 48 beiden Classen in gleicher Zahl angehörigen
wirklichen Mitgliedern, von welchen Si in
Wien ihren Wohnsitz haben müssen ;
b) aus einem Präsidenten, welcher alle drei Jahre einer
neuen Wahl unterworfen ist;
c) aus einem Vice-Präsidenten;
Ad) aus zwei Secretären, deren Bestätigung von 4% zu &
Jahren bei Uns einzuholen ist. und von welchen
Einer nebst den Geschäften der Classe, welcher er
angehört, auch jene eines General- Secretärs der
Akademie zu besorgen hat;
aus Ehrenmitgliedern, welche die Zahl 24 nicht zu
überschreiten haben:
            
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