I. Die Statuten.
selben nachstehende Bestimmungen genehmiget, weche
die Statuten derselben zu bilden haben.
$. 1.
Die Akademie der Wissenschaften in Wien ist eine
unter Unseren besonderen Schutz gestellte gelehrte Körperschaft,
welche die Bestimmung hat, die Wissenshhaft
in den ihr zugewiesenen Zweigen durch selbststänlige
Forschungen ihrer Mitglieder und durch Ermunteung
und Unterstützung fremder Leistungen zu fördern, ıützliche
Kenninisse und Erfahrungen durch Prüfung von
Fortschritten und Entdeckungen sicher zu stellen und
durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst
zu verbreiten, so wie die Zwecke der Regierung durch
Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in
das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen.
$. 2.
Die Wirksamkeit dieser Akademie hat :
a) die mathematischen und Naturwissenschaften,
5) Geschichte, Sprache und Alterthumskunde im ausgedehntesten
Umfange, somit auch die Ausbildung
der vaterländischen Sprachen zu umfassen; sie zerfällt
demnach
in eine Classe für mathematische und Naturwissenschaften,
welche mathematisch-naturwissenschaftliche
Classe heissen
and in eine Classe für Geschichte, Sprache und
Alterthums - Wissenschaften, welche historischphilologische
Classe genannt werden wird.
$. 3.
In jeder dieser zwei Classen, die als ein Ganzes
zur Erreichung der obigen Aufgabe zusammenwirken,
können zur Erleichterung der Arbeiten besondere Sec-